Keine Restwassersanierung beim Rheinauer Kraftwerk

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Beim Rheinauer Kraftwerk kommt nicht nur Schweizer Recht, sondern auch deutsches Recht zum Tragen. Bild: Radio Munot

Die geplante Restwassersanierung beim Rheinauer Kraftwerk scheint vom Tisch zu sein. Es geht darum, dafür zu sorgen, dass Fliessgewässer genügend Wasser haben, um einen Lebensraum für Flora und Fauna zu bieten. Das wäre auch der Plan für das Rheinauer Kraftwerk gewesen, ist nun aber laut einer Medienmitteilung gescheitert. Die Umweltverbände Aqua Viva und Pro Natura sowie der Fischereiverband Kanton Zürich und der Fischereiverein Rheinau schreiben, dass das Bundesamt für Energie die Restwassersanierung abschreiben will.

Die Abschreibungsverfügung sei seit dem 7. Juli rechtsgültig. Beim Rheinauer Kraftwerk kommt nicht nur Schweizer Recht, sondern auch deutsches Recht zum Tragen. Das Regierungspräsidium Freiburg halte die Restwassersanierung für unverhältnismässig, weil 2036 die Neukonzessionierung des Kraftwerks ansteht. Das Bundesamt weise darauf hin, dass es ohne das Ja von deutscher Seite keine Sanierung gebe. Die Umweltorganisationen sehen hingegen dringenden Handlungsbedarf. Sie fordern nun, dass das Kraftwerk Rheinau von einem Ausleitkraftwerk in ein Laufwasserkraftwerk ohne Ausleitung umgewandelt wird.

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