Stadt Schaffhausen: Deutlich höhere Steuererträge ermöglichen weitere Steuerfusssenkung

Ralph Denzel | 
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Statt eines Defizits von -4.4 Millionen Franken neu ein Überschuss von +11.7 Millionen Franken auf. Bild: Roberta Fele

Mit dem Novemberbrief unterbreitet der Stadtrat dem Grossen Stadtrat verschiedene Ergänzungen zur Budgetvorlage vom 22. August.

Mit den Änderungen aus dem Novemberbrief weist laut einer Medienmitteilung die aktualisierte Erfolgsrechnung statt eines Defizits von -4.4 Millionen Franken neu ein Überschuss von +11.7 Millionen Franken auf.

Hauptgrund für die deutliche Verbesserung seien höhere Unternehmenssteuererträge, welche insbesondere nach der Annahme der kantonalen Steuergesetzrevision (Sofortmassnahmen OECD-Mindestbesteuerung) um 14.3 Millionen Franken signifikant besser eingeschätzt werden könnten. Auch die Steuererträge der natürlichen Personen würden aufgrund der Bevölkerungsentwicklung und besser deklarierten Vermögen um rund 2 Millionen Franken höher erwartet.

Basierend auf der veränderten Ausgangslage hat der Stadtrat eine Neubeurteilung vorgenommen und beantragt dem Grossen Stadtrat, den neu gewonnenen finanziellen Spielraum wie folgt einzusetzen:

  • Der Steuerfuss für natürliche Personen soll um 2 Prozentpunkte auf 90 Prozent gesenkt werden (bisher beantragt: -1 Prozentpunkt auf 91 Prozent).
  • Die Lohnsummenentwicklung für das städtische Personal wird gegenüber dem ursprünglichen Antrag um 0.25 Prozent auf 3.50 Prozent erhöht, um so einen angemesseneren Spielraum für den Teuerungsausgleich und die Wertschätzung guter Leistungen zu ermöglichen.
  • Den homogenen Berufsgruppen wird analog zum Kanton eine temporäre Lohnerhöhung von 3 Prozent während maximal vier Jahren gewährt und das städtische Personal so dem kantonalen gleichgestellt.
  • Der budgetierte Überschuss 2024 von 11.7 Millionen Franken soll für die Finanzierung der anstehenden Grossinvestitionen eingesetzt werden. Der Stadtrat erwägt, für die grossen Infrastrukturprojekte im Schulbereich finanzpolitische Reserven zu bilden.

Mit dem Novemberbrief werden weiter folgende wesentliche Änderungen beantragt:

  • Das Schulprovisorium beim Schulhaus Alpenblick muss aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen grösser gebaut werden (Verpflichtungskredit über 1.1 Millionen Franken statt Budgetkredit über 0.4 Millionen Fr., Erhöhung des Investitionskredites von 0.3 Millionen Fr. auf 0.6 Millionen Fr.).
  • Auf der Breite im Hauental soll entsprechend der Nachfrage und der Verfügbarkeit entsprechender Räumlichkeiten ein neuer Kinderhort Breitepark eröffnet werden (wiederkehrender Bruttoaufwand von 311‘000 Franken/Jahr).
  • Das Haus zum Ritter wird mit dem Umzug des Hochbauamtes ins neue Stadthausgeviert für eine neue Nutzung freigespielt. Für maximal 0.3 Franken soll die Liegenschaft für eine Vermietung saniert werden. Durch die Umwidmung ins Finanzvermögen entsteht ein Buchgewinn von 2.4 Millionen Franken.
  • Die Liegenschaft an der Mühlentalstrasse 135 soll zur vorübergehenden Nutzung für soziales Wohnen für 0.7 Millionen Franken saniert werden.
  • Für die Vorbereitung und Durchführung der Kulturtage 2025 wird ein Verpflichtungskredit beantragt (0.3 Millionen Franken).
  • Für den Bau des neuen Werkhofes und Investitionen in die Infrastruktur (Netze, Trafostationen etc.) werden SH POWER Darlehen im Gesamtumfang von 41.7 Millionen Franken gewährt.
  • Weil sich die Beratung der Vorlage zur Attraktivierung der Gesundheitsberufe verzögert hat, soll die entsprechende Erhöhung der Lohnsumme zwar mit dem Budget 2023 bewilligt, jedoch unter den Vorbehalt der späteren Freigabe durch den Grossen Stadtrat gestellt werden.

Das Budget 2024 wird im Grossen Stadtrat am 28. November 2023 behandelt.

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Kommentare (1)

Paul Seebacher Di 21.11.2023 - 17:46

Wie das Haus zum Ritter für 0.3 Franken, also 30 Rappen saniert werden soll, ist mir ein Rätsel!

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