Wahlbeschwerde gegen Simon Stocker wird weitergezogen

Lucas Blumer | 
Lesenswert
1 Kommentar
Die Stimmrechtsbeschwerde gegen Simon Stocker wird nun an das Schaffhauser Obergericht weitergezogen. Bild: Roberta Fele

Nachdem der Schaffhauser Regierungsrat eine Wahlbeschwerde gegen Simon Stocker abgewiesen hat, zieht einer der Beschwerdeführer die Entscheidung weiter an das Schaffhauser Obergericht.

Anfang Dezember reichten zwei Beschwerdeführer eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Wahl von Simon Stocker (SP) in den Ständerat ein. Sie warfen Simon Stocker vor, seinen Lebensmittelpunkt nicht in Schaffhausen, sondern in Zürich zu haben, da seine Frau und sein Sohn dort in einer grossen Wohnung gemeldet seien und er offiziell bloss eine kleine Wohnung in Schaffhausen bewohne.

Der Schaffhauser Regierungsrat lehnte diese Stimmrechtsbeschwerde allerdings ab. Er begründete die Entscheidung mit den folgenden Worten: «Der Regierungsrat hält in seinem Entscheid fest, dass Simon Stocker seit dem 2. Januar 2022 im Einwohnerregister der Stadt Schaffhausen angemeldet ist und seit diesem Datum auch im Stimmregister der Stadt Schaffhausen eingetragen ist.»

In einer Medienmitteilung gibt die Anwaltskanzlei Rütimann Rechtsanwälte, welche die Beschwerde bereits seit Anfang vertritt, bekannt, dass sich einer der ursprünglichen Beschwerdeführer entschlossen habe, gegen diesen Entscheid des Regierungsrats beim Obergericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde einzulegen.

Die Kanzlei kritisiert am Entscheid des Regierungsrats, dass dieser die Stimmrechtsbeschwerde mit der Begründung abgelehnt habe, dass er die Wahl nicht aufheben könne, da es im Kanton Schaffhausen keine Möglichkeit gäbe, das Stimmregister im Nachhinein zu korrigieren. Der Regierungsrat sei in seinem Entscheid ausserdem «nicht wirklich» darauf eingegangen, wo Simon Stocker seinen Wohnsitz habe. 

Um in Schaffhausen als wohnhaft gelten zu können, sei nicht bloss der Eintrag in einem Einwohnerregister massgebend, sondern «der Wohnsitz der Familie». Dies gelte insbesondere für Simon Stocker, der sich selbst als Familienmensch bezeichne, so die Anwaltskanzlei.

Nun wird sich das Schaffhauser Obergericht mit der Thematik befassen müssen.

Ist dieser Artikel lesenswert?

Ja
Nein

Kommentare (1)

Beat Rüedi-Külling Mi 13.12.2023 - 07:06

me cha sich au ganz gezielt lächerlich mache.

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren