Rückfallgefahr: Ambulante Massnahme für gewalttätigen Ehemann

Roland Müller | 
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Das Bezirksgericht Andelfingen. Bild: Alexander Joho

Ein psychisch kranker, gesundheitlich angeschlagener Mann hatte seine Ehefrau im April 2023 mehrfach geschlagen und sie gar sexuell genötigt. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Bezirksgericht waren sich einig: Die Schuldunfähigkeit sei gegeben. Seit Kurzem ist das Urteil bekannt.

Am vergangenen Freitagnachmittag eröffnete der Einzelrichter das Urteil zum Ende März am Bezirksgericht Andelfingen verhandelten Straffall in Sachen häuslicher Gewalt (vollendete Körperverletzung, versuchte sexuelle Nötigung). Aus psychischen Gründen war der 53-jährige ausländische Angeklagte jedoch nicht schuldfähig. Beim Urteil drehte es sich vor allem um die Frage, ob das Gericht gemäss Antrag der Staatsanwaltschaft allenfalls eine Massnahme durchsetzen oder – wie es die Verteidigung wollte – auf eine solche verzichtet würde.

Grundsätzlich waren sich die Parteien betreffend der Schuldunfähigkeit des Angeklagten einig, was der Einzelrichter im Urteil entsprechend festgehalten hat. Auch bei den sich über die zwei Jahre angesammelten Kosten folgte der Einzelrichter dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die gesamten Gerichts-, Verfahrens- und  Untersuchungskosten samt der Pflichtverteidigung im Umfang von über 40‘000 Franken werden auf die Gerichtskasse genommen.

Doch beim umstrittenen Punkt, der Anordnung einer Massnahme, folgte der Einzelrichter der Anklage, indem er eine ambulante Massnahme als Teil des Urteils anordnete. Der Richter stützte sich dabei auf einzelne Aussagen des Angeklagten und auch auf ein erstelltes Gutachten, welches einen Rückfall nicht kategorisch ausschliesst. Die von der Verteidigung geforderte Genugtuung von 25‘400 Franken für 127 Tage Untersuchungshaft wurde abgewiesen.

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