Vierter Fall in Serie: Ausgesetzte Kangalhündin bei Basadingen gibt Rätsel auf

Jurga Wüger | 
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In der Zwischenzeit hat die Hündin den Namen Ella erhalten und ist nun gechipt und registriert. Bild: zVg

Bereits zum vierten Mal innerhalb weniger Jahre wurde in der Region Basadingen eine ausgesetzte Hündin der Rasse Kangal aufgefunden. Der jüngste Fall vom 15. April wirft erneut ein Schlaglicht auf mögliche illegale Zuchtpraktiken und massives Tierleid. Der Tierschutzverein Steckborn hat Anzeige gegen Unbekannt erstattet und bittet die Bevölkerung um Mithilfe.

Eine Passantin hatte die stark vernachlässigte Hündin der Rasse Kangal am Montagvormittag in der Gemeinde Basadingen gesichtet und umgehend die Tierrettung Schaffhausen informiert. Diese konnte das Tier sichern und ins Hundeheim Tiergarten bringen. Die Hündin war ohne Halsband, ungechippt, massiv von Flöhen befallen und litt unter einer ausgedehnten Hautentzündung.

«Sie stank erbärmlich und war in einem insgesamt schlechten Zustand.»

Lisa Goldinger, Präsidentin Tierschutzverein Steckborn

«Sie stank erbärmlich und war in einem insgesamt schlechten Zustand», schildert Lisa Goldinger, Präsidentin des Tierschutzvereins Steckborn. Besonders auffällig: Die stark vergrösserten Zitzen und ein leicht ausgebildetes Gesäuge deuten laut Goldinger darauf hin, dass die Hündin zur Zucht verwendet worden war.

Die Tierschützer gehen mittlerweile von einem systematischen Vorgehen aus. In den vergangenen Jahren wurden alle zwei Jahre Hündinnen derselben Rasse unter ähnlichen Umständen aufgefunden – ungechippt, unkastriert, mit Flohbefall und mit dem Nachweis des Parasiten Giardia.

Das Aussetzen von Tieren ist strafbar

«Das Aussetzen von Tieren ist keine Lappalie, sondern Tierquälerei – und strafbar», betont Lisa Goldinger. Laut Artikel 26 des Schweizer Tierschutzgesetzes ist das Aussetzen verboten, insbesondere wenn dabei der Tod oder das Leiden des Tieres in Kauf genommen wird. Hinzu kommt die fehlende gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung durch einen Mikrochip – ein weiterer Verstoss, der nach Artikel 30 des Tierseuchengesetzes strafbar ist.

«Kangalhunde sind kräftige Herdenschutzhunde und nicht für jede Haltung geeignet. Wer ein solches Tier aussetzt, gefährdet nicht nur das Tier selbst, sondern auch die Öffentlichkeit.»

Lisa Goldinger, Präsidentin Tierschutzverein Steckborn

Die Hündin, die inzwischen auf den Namen Ella hört, wurde zwischenzeitlich medizinisch versorgt, gechipt und registriert. Sie zeigt sich trotz ihrer Vorgeschichte freundlich und kooperativ – ein Glücksfall, wie Goldinger betont: «Kangalhunde sind kräftige Herdenschutzhunde und nicht für jede Haltung geeignet. Wer ein solches Tier aussetzt, gefährdet nicht nur das Tier selbst, sondern auch die Öffentlichkeit.»

Bislang hat sich niemand gemeldet

Ella wird derzeit auf der Plattform stmz.ch als Fundtier geführt. Bislang hat sich jedoch niemand gemeldet. Auch die Veterinärämter Thurgau und Schaffhausen wurden informiert.

Der Tierschutzverein Steckborn bittet die Bevölkerung um Hinweise, die zur Aufklärung der Fälle beitragen könnten. Wer etwas weiss, wird gebeten, sich an den Polizeiposten Diessenhofen oder direkt an den Tierschutzverein (www.tierschutz-steckborn.ch) zu wenden.

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