Rekurs gutgeheissen – Schüler darf zurück in die Schule
Obwohl der Stadtschulrat Ende Juni die freiwillige Repetition der dritten Sekundarklasse eines dispensierten Schülers nicht bewilligen wollte, darf er nun doch zurück an eine öffentliche Schule.
Im Januar dieses Jahres wurde ein Schüler des Bachschulhauses aufgrund verschiedener Vorfälle vom Unterricht dispensiert und es wurde ihm ein alternatives Unterrichtsangebot zugewiesen. Seine Familie stellte Mitte Juni Antrag, ihm die freiwillige Repetition der 3. Sekundarklasse zu bewilligen. Nachdem der Stadtschulrat den Antrag Ende Juni abgewiesen hatte, legte die Familie beim Erziehungsrat des Kantons Schaffhausen Rekurs ein.
Anfangs August hat der Erziehungsrat den Rekurs gutgeheissen und damit den ablehnenden Entscheid des Stadtschulrates aufgehoben. Der Stadtschulrat ist beauftragt, die weitere Beschulung aufzugleisen. Demzufolge besucht der Schüler nun im laufenden Schuljahr eine 3. Sekundarschule und beendet die öffentliche Schule im Sommer 2018.
Dies obwohl der Stadtschulrat bereits mit dem Berufsbildungszentrum BBZ und dem Schüler die Option Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) aufgegleist und in die Wege geleitet hatte. Der Stadtschulrat ist sich der Verantwortung bewusst und wird den Schulstart zusammen mit dem Erziehungsdepartement und der Schulsozialarbeit eng begleiten.