Problemschüler wiederholt ein Jahr
Der Rekurs eines Problemschülers aus dem Bachschulhaus wurde gutgeheissen: Er darf die dritte Sekundarklasse wiederholen. Aus der Politik werden dazu bereits Fragen laut.
Katrin Huber: «Renitenter Schüler kann den Abschluss schaffen»
von Radio Munot
Die Präsidentin des Stadtschulrates, Katrin Huber, ist überzeugt, dass der Fall Bachschulhaus ein positives Ende nimmt. Dies, obwohl der renitente Schüler wieder in eine Sekundarschule in der Stadt Schaffhausen zur Schule geht.
Der Stadtschulrat gab gestern bekannt, dass der Schüler sein letztes Schuljahr gemäss Entscheid des Erziehungsrates wiederhohlen kann. So erhält er eine zweite Chance, seinen Schulabschluss regulär zu machen. Im persönlichen Gespräch habe er sich sehr motiviert gezeigt, erklärte Huber gegenüber Radio Munot. Der Schüler war nach mehreren tätlichen Vorfällen in diesem Jahr von der Schule dispensiert worden. Seit gestern wiederholt er die dritte Sekundarstufe.
Eigentlich wollte der Stadtschulrat einen Strich unter das Kapitel eines muslimischen Problemschülers aus dem Bachschulhaus ziehen. Der Jugendliche hatte mehrere Monate für Verunsicherung unter den Schülern und den Lehrern gesorgt. Nun muss sich der Stadtschulrat ein weiteres Jahr mit dem 17-Jährigen befassen. Er wiederholt seit gestern die dritte Sekundarklasse in einer städtischen Schule. Der Stadtschulrat hatte den Antrag dazu Mitte Juni abgelehnt. Der Erziehungsrat hat diesen Entscheid Anfang August aufgehoben. Katrin Huber, Präsidentin des Stadtschulrats, sagt dazu: «Wir respektieren den Entscheid. Der Erziehungsrat hat die Situation anders eingeschätzt als wir.»
Schulpflicht nicht erfüllt
Konkret geht es um die Schulpflicht. In einer schriftlichen Stellungnahme teilt Christian Amsler, Präsident des Erziehungsrates, mit, dass diese «nicht hinreichend erfüllt» sei. «Der Schüler wird somit die 3. Klasse der Sekundarschule repetieren.» Weitere Auskünfte würden aufgrund des laufenden Verfahrens keine erteilt.
Der Stadtschulrat hatte für den Schüler ein Berufsvorbereitungsjahr am Schaffhauser Berufsbildungszentrum in die Wege geleitet – zusammen mit dem betroffenen Schüler. Parallel dazu hatte dieser sein abgelehntes Repetitionsgesuch aber an den Erziehungsrat weitergezogen. Dort begründete der Stadtschulrat seinen ablehnenden Entscheid wie gegenüber den Eltern, sagt Huber. «Mit der privaten Beschulung und dem Besuch einer Time-out-Klasse war die Schulpflicht unserer Ansicht nach erfüllt», so Huber. Ein weiterer Faktor sei das Alter – der Schüler wird im Herbst 18 Jahre alt. «Und wir wollten vor allem Ruhe in die Sache bringen», so Huber.
Der Entscheid könnte ans Obergericht weitergezogen werden. Der Stadtschulrat zieht das aber nicht in Erwägung.
Fragen zur Sicherheit
In Zusammenhang mit der Wiedereingliederung des Problemschülers äussert SVP-Kantonsrat Pentti Aellig Sicherheitsbedenken. In einer Kleinen Anfrage an den Regierungsrat will er wissen, wie die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler des betroffenen Schulhauses gewährleistet werde.