Sprengstoff-Fund am Zoll: Bundesanwaltschaft reicht Anklage ein

Ein 51-jähriger Fahrzeuglenker hatte am 3. November 2021 Sprengstoff mit im Gepäck und wollte damit den Grenzübergang Thayngen passieren. Nun hat ihn die Bundesanwaltschaft beim Bundesstrafgericht angeklagt.
Bei einem Autofahrer wurde am 3. November 2021 am Zollamt Thayngen Sprengstoff gefunden. Bei dem von den Niederlanden über Deutschland in die Schweiz einreisender Personenwagen-Lenker, wurden im Wageninneren nebst weiteren verdächtigen Gegenständen vier Pakete mit total rund zwei Kilogramm Sprengstoff entdeckt. Der 51-jährige Fahrzeuglenker wurde festgenommen und in Untersuchungshaft versetzt. Nun hat die Bundesanwaltschaft (BA) ihn insbesondere wegen des Weiterschaffens von Sprengstoff und Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz beim Bundesstrafgericht angeklagt.
Gemäss Anklage hatte der Beschuldigte zum Ziel, den Sprengstoff zusammen mit den anderen genannten Gegenständen an unbekannte Personen in der Schweiz zu übergeben. Die BA wirft ihm vor, gewusst zu haben, dass sich die Pakete in einer Tasche im von ihm gelenkten Fahrzeug befanden und er zumindest billigend davon ausging, dass es sich dabei um Sprengstoff handelt. Des Weiteren soll er gewusst oder zumindest angenommen haben, dass der Sprengstoff zu verbrecherischem Gebrauch bestimmt war und in der Absicht, ein weitergehendes Vergehen oder Verbrechen zu begehen, verwendet worden wäre. So besteht der Verdacht, dass die mitgeführten Gegenstände zur Sprengung eines Bankomaten hätten verwendet werden sollen, steht es in einer Mitteilung der BA dazu weiter
Der Beschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme am 3. November 2021 in Untersuchungshaft. Mit Einreichung der Anklageschrift hat die BA beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht zudem Sicherheitshaft für den Beschuldigten beantragt. (eku)