Bankomaten-Sprengung: Bundesanwaltschaft reicht Anklage ein

Mehr als eineinhalb Jahre ist es nun schon her, seit die beiden Bankomaten in Wilchingen und Buchberg durch Sprengdelikte zerstört wurden. Ein im März 2022 gefundener Tatverdächtiger ist nun von der Bundesanwaltschaft angeklagt worden.
Im Jahr 2021 kam es im Kanton Schaffhausen immer wieder zu Sprengungen von Bankomaten. Nach der Täterschaft wurde seither gefahndet. Nun hat die Bundesanwaltschaft (BA) gegen einen Mann Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Sie wirft ihm zwei Bankomatensprengungen im Kanton Schaffhausen vor, die er im Februar 2021 in Wilchingen und im April 2021 in Buchberg begangen haben soll. Dies teilte der Kommunikationsdienst der Bundesanwaltschaft am Freitag mit.
Komplize nach wie vor unbekannt
Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen 38-jährigen, rumänischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Rumänien. Er wird wegen folgender Tatbestände beim Bundesstrafgericht angeklagt: Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, qualifizierter Diebstahl, teilweise Versuch dazu, qualifizierte Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch sowie Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch.
Gemäss Anklage hat der Beschuldigte beide Sprengungen jeweils mit einer Mittäterschaft begangen. Diese habe trotz umfangreicher Ermittlungen bislang nicht identifiziert werden können. «Um das Vorverfahren gegen den rumänischen Staatsangehörigen trotzdem zeitnah abschliessen zu können, hat die BA das Verfahren gegen ihn vom Verfahren gegen die unbekannte Mittäterschaft abgetrennt», steht es in der Mitteilung weiter.
Die Bundesanwaltschaft gibt zum Fall weitere Informationen preis: «Sowohl bei der Sprengung in Wilchingen als auch in Buchberg war die Wucht der Explosion immens. Der Beschuldigte nahm durch das Zünden von Sprengstoff in beiden Fällen gemäss Anklage Verletzungen von Personen und Schäden an fremdem Eigentum zumindest billigend in Kauf und handelte zudem in verbrecherischer Absicht. Durch die hochexplosive Sprengladung hätten gemäss den Untersuchungen noch weitaus grössere Sachschäden eintreten können beziehungsweise es hätten Menschen von herumgeschleuderten Gebäudeteilen oder herumfliegenden Glasscherben verletzt werden können.»
Beschuldigter in Untersuchungshaft
Das betreffende Verfahren wurde durch die BA geführt, weil sie für Sprengstoff-Delikte zuständig ist. Im Verlauf der umgehend eingeleiteten Ermittlungen konnte der rumänische Staatsbürger identifiziert, international zur Haft ausgeschrieben und später in Ungarn verhaftet und an die Schweiz ausgeliefert werden. Beteiligt waren das Bundesamt für Polizei (fedpol), die Schaffhauser Polizei, dem Bundesamt für Justiz und ausländische Behörden.
Der Beschuldigte befindet sich seit seiner Auslieferung in die Schweiz in Untersuchungshaft. Mit Einreichung der Anklageschrift hat die BA beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht Sicherheitshaft für den Beschuldigten beantragt. Mit der Anklageeinreichung ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig; dies gilt auch für die Haftsituation des Beschuldigten. Die Strafanträge gibt die BA wie üblich anlässlich der Hauptverhandlung bekannt. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung. (eku)