1,5 Millionen Franken mehr für Kinderbetreuung: Stadt wird Familien künftig direkt finanziell entlasten
Die Stadt Schaffhausen führt die Betreuungsgutscheine für die Kinderbetreuung definitiv ein. Nach der Zustimmung des Grossen Stadtrats hat der Stadtrat das entsprechende Reglement angepasst. Familien mit unterschiedlichen Einkommen können von dem Angebot profitieren.
Ab August 2025 gibt es für mehr Familien Betreuungsgutscheine zur Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Bisher subventionierte die Stadt Kindertagesstätten, die für Familien mit tiefem Einkommen günstigere Plätze anbieten. Dafür hat die Stadt mit verschiedenen Kitas Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Damit können nur jene Kinder subventionierte Kita-Plätze belegen, die in Kitas mit Leistungsvereinbarungen betreut werden.
Mit der Umstellung des Subventionsmodells und der Einführung von sogenannten «Betreuungsgutscheinen» gehen die städtischen Beiträge nun direkt an die Erziehungsberechtigten, die das für sie passende Betreuungsangebot frei wählen.
Wie hoch die Betreuungsgutscheine ausfallen, ist von der Höhe des massgebenden Einkommens abhängig. Es werden Familien bis zu einem steuerbaren Gesamteinkommen von 160'000 Franken unterstützt. Das massgebende Einkommen setzt sich aus dem steuerbaren Einkommen zuzüglich 15 Prozent des steuerbaren Vermögens zusammen.
So will die Stadt Kitas weiter subventionieren
Für die Subventionierung der Kinderbetreuung hat die Stadt Schaffhausen bis anhin jährlich rund vier Millionen Franken ausgegeben. Neu rechnet der Stadtrat mit jährlichen Kosten von 5,57 Millionen Franken. Betreuungseinrichtungen, die ein anerkanntes Qualitätslabel erreichen, werden von der Stadt Schaffhausen neu finanziell unterstützt. Die Stadt übernimmt 50 Prozent der Zertifizierungs- respektive der Rezertifizierungskosten und will damit direkt die Qualität fördern.
Für die Einführung der Betreuungsgutscheine wird derzeit eine Softwarelösung erarbeitet. Erste Anträge können voraussichtlich per April 2025 eingereicht und bearbeitet werden. Der Grosse Stadtrat genehmigte die Vorlage Ende Oktober mit 28:2 Stimmen. Mit dem Ablauf der Referendumsfrist treten die entsprechenden Änderungen im Reglement und in der Verordnung am 1. August 2025 in Kraft.