«Gehen, wenn es sein muss, bis nach Strassburg»: Das sagen die Anwälte von Fabienne W. zum Gutachten
Ein Gutachten, das vom Kantonsrat in Auftrag gegeben wurde, entlastet die Schaffhauser Polizei im Zusammenhang mit dem Fall Fabienne W. Deren Rechtsvertretung geht weiterhin von «massiven Ermittlungsfehlern» aus.
Der Schaffhauser Polizei sei im Fall Fabienne W. entgegen der Darstellung der «Rundschau» «kein relevantes Fehlverhalten» vorzuwerfen. Zu diesem Schluss kommt ein vom Kanton in Auftrag gegebenes Gutachten. Die Polizei habe binnen kurzer Zeit das Oper ins Spital gebracht, das Zürcher Institut für Rechtsmedizin eingeschaltet, die Spuren sichergestellt und die Staatsanwaltschaft orientiert. Auch seien die unmittelbaren Tatverdächtigen vorläufig festgenommen und weitere Beteiligte einvernommen worden. Lediglich zwei Mängel stellt der Gutachter am Vorgehen der Polizei fest.
Der Schaffhauser Polizei sei im Fall Fabienne W. entgegen der Darstellung der «Rundschau» «kein relevantes Fehlverhalten» vorzuwerfen. Zu diesem Schluss kommt ein vom Kanton in Auftrag gegebenes Gutachten. Die Polizei habe binnen kurzer Zeit das Opfer ins Spital gebracht, das Zürcher Institut für Rechtsmedizin eingeschaltet, die Spuren sichergestellt und die Staatsanwaltschaft orientiert. Auch seien die unmittelbaren Tatverdächtigen vorläufig festgenommen und weitere Beteiligte einvernommen worden. Lediglich zwei Mängel stellt der Gutachter am Vorgehen der Polizei fest.
Die Rechtsvertreter von Fabienne W. haben nun auf das Gutachten vom früheren Strafrechtsprofessor Andreas Donatsch reagiert. In einer Mitteilung schreiben sie: «Das Gutachten des Professors stellt den Schaffhauser Behörden zu Unrecht einen Persilschein aus.» Die Polizei habe sich vom beschuldigten Anwalt diktieren lassen, was bei den Hausdurchsuchungen zu beschlagnahmen sei und was nicht und welche Räume zu betreten waren. Dies sei «absolut unüblich», und der Gutachter habe das übersehen. «Offenbar hatte sich die Polizei auch gegenüber dem Anwalt negativ über F. W. geäussert und so möglicherweise das Amtsgeheimnis gebrochen.» Dies gehe aus den Akten hervor, die der Rechtsvertretung vorliegen, sagt Rechtsanwalt Philip Stolkin auf Anfrage der SN. Das komplette Gutachten habe er noch nicht gesehen, er könne sich nur auf die Medienberichterstattung stützen.
«Die Polizei hat unserem Aktenstand entsprechend nicht alle Verfahrenshandlungen protokolliert», schreiben die Rechtsvertreter. Die Polizei habe es ebenso unterlassen, im Zusammenhang mit der Aufklärung der Sexualdelikte «offensichtlichen Widersprüchen nachzugehen». Stolkin arbeitet seit 27 Jahren als Anwalt. «Und noch nie habe ich bei den Behörden eine solche Zurückhaltung bei massiver Gewalt, wie jener, die an meiner Mandantin verübt wurde, erlebt.»
Auch den Kanton kritisieren die Rechtsvertreter: «Ohnehin ist die Auftragserteilung an den Gutachter unvollständig, hätten doch auch die Untersuchungshandlungen der Staatsanwaltschaft thematisiert werden müssen. Offensichtlich ging es beim Gutachten letztlich lediglich darum, einen Persilschein in Wahlkampfzeiten zu bekommen.» Die Aussage der Regierungsrätin Cornelia Stamm Hurter, es sei nicht am Regierungsrat, die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu beurteilen, teilt Stolkin nicht. «Das ist eine Ausrede. Beim Verfahren zur Vergewaltigung mag das stimmen, aber es gibt auch noch das Aufsichtsverfahren, und dort muss die Arbeit der Staatsanwaltschaft untersucht werden.»
Die Rechtsvertretung von Fabienne W. teile die Auffassung der «Rundschau» und ihres Experten Herrn Jeker. «Die Rechtsvertretung wird weiterhin die Beschwerde und Strafanzeigen verfolgen und, wenn es sein muss, bis nach Strassburg gehen.»