«Suizidkapsel»: Bei Einsatz in Schaffhausen droht «zwingend» ein Strafverfahren
Die «Sacro»-Kapsel soll Menschen bei einem Suizid helfen. Eine Anfrage des Betreibers beim Kanton Schaffhausen zeigt jetzt aber: Der Einsatz dürfte strafbar sein.
Die Selbstmordkapsel «Sarco» schlägt in der Schweiz weiterhin hohe Wellen. Bereits kommende Woche sollte das Gerät, welches Sterbewillige mit Stickstoff tötet, in der Schweiz erstmals eingesetzt werden. Die Person, die sterben möchte, löst den Tötungsvorgang mit einem Knopfdruck aus. Der dann einfliessende Stickstoff in die Kapsel und führt zum Ersticken.
Im Kanton Schaffhausen würde den Betreibern beim Einsatz dieser Kapsel allerdings massive, juristische Konsequenzen drohen. Wie der «Blick» berichtet, erkundigte sich die Organisation kürzlich via Anwältin beim Schaffhauser Kantonsarzt über die Eckpunkte einer «Betriebs- und Berufsausübungsbewilligung». Laut der Antwort des kantonsärztlichen Dienstes sei diese für die Apparatur nicht nötig, jedoch unterliege diese aus Sicht des Kantonsarztes «den rechtlichen Bestimmungen der Medizinprodukteverordnung».
Die Staatsanwaltschaft des Kantons hingegen erklärte, dass bei einem Einsatz der Kapsel ernsthafte juristische Konsequenzen drohen, so das Schreiben des ersten Schaffhauser Staatsanwalts Peter Sticher an die Adresse der Anbieter, welches dem «Blick» vorliegt.
Konkret werfe demnach die Verwendung der Kapsel aus Sicht der Staatsanwaltschaft strafrechtlich relevante Fragen auf, die mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden könnten. Dabei spielt Artikel 115 des Strafgesetzbuches eine entscheidende Rolle. Dieser regelt, dass «Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord aus selbstsüchtigen Gründen» sanktioniert wird. Dazu zähle eine finanzielle Bereicherung an einem freiwilligen Suizid. Daher werden auch praktisch alle Sterbehilfeorganisationen als Non-Profit-Organisationen betrieben.
«Es fehlen jegliche gesicherten Informationen über die Tötungsmethode», soll es in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft heissen. Es sei somit «völlig unklar, wer beim Sterbeprozess welche Tatherrschaft über welchen mechanischen Vorgang hat». Weiter sei das Finanzierungsmodell wie auch die Lokalität völlig offen. Aus diesen Gründen müsse bei einem Einsatz der Suizidkapsel «zwingend» ein Strafverfahren eingeleitet werden.