Neue Gesetze: Das ändert sich ab dem 1. Januar im Kanton Schaffhausen

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Ab dem 1. Januar 2024 gibt es in der kantonalen Gesetzgebung einige Änderungen. Bild: unsplash

Neues Jahr, neue Gesetze. Ab 2024 werden in Schaffhausen einige Gesetze angepasst. Was sich genau ändert und wen es betrifft, erfahren Sie hier.

Änderung des Steuergesetzes (Sofortmassnahmen Mindestbesteuerung)

Diese Anpassung im Steuergesetz betrifft ausschliesslich grosse Unternehmen. Der Gewinnsteuersatz wird ab 5 Millionen Franken durch einen Mehrstufentarif erhöht, damit sehr ertragsstarke Unternehmen kantonal möglichst nahe an eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent herankommen. Dies ist für die meisten betroffenen Unternehmen in administrativer Hinsicht attraktiver als die Belastung durch die Ergänzungssteuer des Bundes.

Zudem müssen Unternehmen mit US-Bezug nicht riskieren, dass sie eine steuerliche Doppelbelastung erfahren. 98,5 Prozent der Unternehmen in Schaffhausen wird das aber nicht betreffen. Der Kanton schätzt, dass durch diese Gesetzesänderungen etwa 25 Millionen Franken (2024) beziehungsweise 18 Millionen Franken pro Jahr (ab 2025) mehr Steuern eingenommen werden.

 

Änderung der Energiehaushaltverordnung

Rund ein Drittel der Gesamtenergie braucht die Schweizer Bevölkerung für Heizen, Warmwasser, Geräte und Licht in den Gebäuden. Ein grosser Teil davon wird immer noch durch Erdöl und Erdgas abgedeckt. Mit dieser Gesetzesänderung will der Kanton den Umstieg auf einheimische erneuerbare Energien fördern.

Das betrifft primär den Zubau bei der Solarstromproduktion und den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme. Bei Wärmepumpen wird die bisherige Baubewilligungspflicht grösstenteils durch ein einfaches Meldeverfahren abgelöst. Neubauten müssen zukünftig mehr Eigenstrom erzeugen als bisher, neu sind es 30 Watt pro Quadratmeter beheizte Fläche.

 

Änderung des Dekrets über den Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes

Dabei geht es um eine Reduktion der Grundabzüge, welche für die Berechnung der individuellen Prämienverbilligung (IPV) zur Anwendung gelangen. Die Anpassung ist notwendig, weil die gemäss der kantonalen Steuergesetzrevision erhöhten Versicherungsabzüge zu einer Erhöhung der IPV-Summe führen.

Um die Auswirkungen der Steuerentlastungen bei der IPV aufzufangen, sollen die Grundabzüge gekürzt werden. Die Grundabzüge bei der IPV werden bei Haushalten mit Kindern von 16'000 Franken auf 9'000 Franken und bei den übrigen Haushalten von 8'000 Franken auf 4'500 Franken reduziert. Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen sind von der Änderung nicht betroffen.

 

Verordnung über die Herausgabe des Amtsblatts des Kantons Schaffhausen und weiterer offizieller Drucksachen

Das Amtsblatt des Kantons Schaffhausen erscheint ab Januar 2024 nicht mehr als gedruckte Broschüre, sondern ausschliesslich als digitale Publikation im Internet. Der Zugang zum Amtsblatt ist für alle Nutzerinnen und Nutzer kostenlos und ohne Registrierung möglich. Auf dem Amtsblattportal sind weiterhin alle gesetzlich vorgeschriebenen Publikationen zu finden. Zudem werden die Kosten für die publizierenden Stellen reduziert.

Die Umstellung auf ein elektronisches Amtsblatt entspricht einem breiten Bedürfnis. Während die Auflage des gedruckten Amtsblatts aufgrund der schwindenden Abonnentenzahlen in den vergangenen Jahren kontinuierlich kleiner wurde, stieg die Zahl der Zugriffe auf die als PDF publizierte Fassung im Internet stetig an. Auf dem Amtsblattportal werden weiterhin wöchentlich jeweils am Freitag alle gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen für den Kanton Schaffhausen und dessen Gemeinden publiziert.

 

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