Kanton verabreicht keine «Booster-Impfungen» während nationaler Impfwoche

Im Rahmen der nationalen Impfoffensive, die am Montag startet, gibt es auch im Kanton Schaffhausen diverse Angebote für die Corona-Basisimpfungen, also die 1. und 2. Impfung und Beratungen. Bereits seit gestern Samstag, 6. November, besteht die Möglichkeit, sich ohne Voranmeldung im Kantonalen Impfzentrum Charlottenfels (KIZ) direkt vor Ort zu allen Fragen rund um die Impfung beraten und sich auf Wunsch erstmals impfen zu lassen. Der Impfstoff kann dabei frei gewählt werden.
Wie der Kanton jetzt aber in einer Medienmitteilung schreibt: Dies gilt nicht für die Auffirschungsimpfung. So könnten über das «Walk-in» und die Impfmobile keine Booster-Impfungen verabreicht werden. Personen, welche eine so eine wünschen, müssten an allen Standorten vor Ort abgewiesen werden. «Die Impfungen sind strikte zu trennen, da es sich um unterschiedliche Impfdosen handelt». Für eine Auffrischimpfung angemeldete Personen würden frühestens ab dem 15. November 2021 geimpft.
Der Kanton erinnerte nochmals daran, dass Booster-Impfungen nur mit vorgängiger Anmeldung möglich seien. Personen ab einem Alter von 65 Jahren, welche so eine wünschen, können sich aktuell elektronisch über die kantonale Webseite www.sh.ch/corona und telefonisch über die Hotline des Impfzentrums unter: 052 632 65 57 anmelden.
Die Booster-Impfung kann frühestens ein halbes Jahr nach Vervollständigung der Grundimmunisierung verabreicht werden und wird allen Personen ab einem Alter von 65 Jahren empfohlen. (rd)