Vor dem 1. August
Zollverwaltung mahnt zur Vorsicht beim Feuerwerksimport
Radio Munot |
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Wer Feuerwerk in die Schweiz einführen will, muss dabei ein paar Dinge beachten. Symbolbild: Grenzwachtkorps
Beim Import von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland ist Vorsicht geboten. Dies hat die eidgenössische Zollverwaltung kurz vor dem Nationalfeiertag mitgeteilt. Privatpersonen dürfen Feuerwerk bis zu einem Gesamtgewicht von 2,5 Kilogramm ohne Bewilligung einführen, dies jedoch unter der Bedingung, dass diese Feuerwerkskörper in der Schweiz auch erlaubt sind. Das Missachten der Importregeln könne Folgen haben, bestätigt der Mediensprecher der eidgenössischen Zollverwaltung, Simon Erny, gegenüber Radio Munot. Grundsätzlich nicht zugelassen sei der Import von Feuerwerk, das auf dem Boden explodiert, sowie sogenannte «Lady Crackers».
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Simon Erny, Mediensprecherin der eidgenössischen Zollverwaltung, im Gespräch mit Radio Munot.