Kantonsrat muss nun entscheiden
Vorlage zur Revision des Wasserwirtschaftsgesetzes verabschiedet
Schaffhauser Nachrichten |
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Die Gesetzesrevision geht auf eine Motion von Kantonsrat Philippe Brühlmann zurück, die vom Kantonsrat im Sommer 2019 überwiesen wurde. Archivbild: Radio Munot
Der Regierungsrat hat eine Vorlage zur Revision des Wasserwirtschaftsgesetzes betreffend Hochwasserschutz zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Das teilte die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung mit. Mit der Revision sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass der Kanton beim Hochwasserschutz die Gemeinden in Ergänzung zu den Bundesbeiträgen finanziell unterstützen kann. Wichtigen kommunalen Hochwasserschutzprojekten soll damit zum Durchbruch verholfen werden. Die Gesetzesrevision geht auf eine Motion von Kantonsrat Philippe Brühlmann zurück, die vom Kantonsrat im Sommer 2019 überwiesen wurde.
Die Gesetzesrevision wird finanzielle Auswirkungen auf den Kanton und die Gemeinden. Das Baudepartement rechne in den nächsten Jahren mit Kantonsbeiträgen von durchschnittlich 150'000 bis 200’000 Franken pro Jahr für kommunale Hochwasserschutzprojekte. Die Gemeinden sollen entsprechend entlastet werden.(rd)