Terrorhelfer Osamah M. könnte doch unerwartet freikommen – dank des Bundes

Robin Blanck | 
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Gerichtszeichnung vom Prozesstag, Mittwoch 2. März 2016, in Bellinzona. Osamah M. wurde unter anderem wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation verurteilt. Bild: Karin Widmer

Jetzt also doch wieder anders: Osamah M. könnte bereits am Donnerstag entlassen werden. Dies, weil ihm das SEM eine vorläufige Aufnahme gewährt hat.

Die Verfügung des Bundesgerichts am Dienstagmorgen kam überraschend: Der irakische Terrorhelfer Osamah M. habe sich gegen die erst kürzlich erlassene superprovisorische Verfügung zur Wehr gesetzt, welche ihn in weiter in Ausschaffungshaft gehalten hat. Dass sich der Mann wehrt, kommt nicht unerwartet, der Grund allerdings schon. Das Bundesgericht hat in der neuen Verfügung festgehalten, dass Osamah M. seine Haftentlassung verlange mit Verweis auf den Umstand, dass er vom Staatssekretariat für Migration ihn wieder «vorläufig aufgenommen» habe – also just jene Behörde, welche ihm bereits 2015 die Flüchtlingseigenschaften aberkannt und Osamah M.s Entlassung am 22. April 2025 mit einer kurz-angesetzten Beschwerde ans Bundesgericht erst kürzlich verhindert hat. Als Beleg für die vorläufige Aufnahme hat Osamah M. ein Wiedererwägungsschreiben vom SEM eingereicht, das vom 14. April datiert und am 22. April korrigiert wurde.

Bundesgericht verlangt schnelle Reaktion

Diese neue Wendung um den verurteilten IS-Terroristen hat auch beim Bundesgericht einige Fragezeichen und neue Betriebsamkeit ausgelöst: Ursprünglich hatte das Gericht dem SEM bis am 7. Mai Zeit gegeben, um sich zur Verlängerung der Ausschaffungshaft vernehmen zu lassen. Jetzt wird die Gangart verschärft: Bis am Mittwoch, 30. April, hat das Staatssekretariat Zeit bekommen, sich zur neuen vorläufigen Aufnahme und dem neuerlichen Gesuch um Haftentlassung vernehmen zu lassen. Und vor allem: Die von den Lausanner Richtern gesetzte Frist zur Vernehmlassung kann nicht verlängert werden, sollte bis dahin keine Stellungnahme eingereicht worden sein, stuft das Gericht das als stillschweigendes Einverständnis zum Entlassungsgesuch ein. Sprich: Osamah M. könnte bereits am 1. Mai aus der Ausschaffungshaft entlassen werden.

+++ Update folgt +++

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