Franz W. wollte sich mit der Kettensäge vor seinen «Angreifern» schützen

Isabel Heusser | 
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Franz W. hat 2017 in der Schaffhauser CSS-Filiale zwei Mitarbeiter angegriffen und verletzt, weil er glaubte, dass diese mit «Geisteskräften» auf ihn einwirken und ihm etwas antun wollten.

Es ist kurz nach acht Uhr morgens am Mittwoch, in der Rathauslaube stehen über ein Dutzend Personen. Die meisten von ihnen sind Journalisten, die nach Schaffhausen gekommen sind, um die anstehende Verhandlung mitzuverfolgen: Vor dem Schaffhauser Kantonsgericht steht Franz W., der am 24. Juli 2017 mit einer Kettensäge zwei Mitarbeiter der CSS-Filiale in der Schaffhauser Vorstadt angriff und verletzte.

Ein paar Minuten später wird W. in Handschellen die Treppe hinaufgeführt. Kurze Haare, helles Hemd, ein unsicherer Blick Richtung Medienleute. «Ich bin etwas angespannt und habe Mühe mit den Medikamenten», sagt er später im Kantonsratssaal zum Gerichtsvorsitzenden Andreas Textor. Ob er denn heute aussagen wolle, fragt der Richter. W. will. Und er wird ausführlich Stellung nehmen.

Alexa Scherrer, Leiterin von «shn.ch», war beim Prozess live vor Ort und schildert ihre Eindrücke im Video.

Der heute 52-Jährige ist angeklagt wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung. In einem Gutachten wurde W. wegen einer schweren psychischen Störung als voll schuldunfähig eingestuft – er leidet an paranoider Schizophrenie, weshalb es in der Verhandlung primär um die Anordnung einer stationären Massnahme geht. Eine solche fordert der Erste Staatsanwalt Peter Sticher. W. soll in einer forensischen psychiatrischen Klinik untergebracht und therapiert werden. W.s Verteidiger, der Zürcher Anwalt Thomas Fingerhuth hingegen fordert die sofortige Freilassung seines Mandanten.

Am späten Nachmittag gibt dann der Gerichtsvorsitzende Andreas Textor das Urteil bekannt: Das Kantonsgericht folgt den Anträgen der Staatsanwaltschaft und ordnet eine stationäre Massnahme an. Das heisst, W. muss in der Psychiatrie bleiben und eine Therapie machen.

Die Begründung des Urteils und Reaktionen der Staatsanwaltschafts und von Verteidiger Thomas Fingerhuth:

Er glaubte, sterben zu müssen

Liest man die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, wird klar: Der Angriff auf die CSS-Filiale hat eine lange Vorgeschichte. Im Jahr 1999 hatte W. einen Verkehrsunfall; nach eigenen Angaben war er mit seiner Vespa in ein Auto geprallt und hatte dabei ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Ab 2008 habe W. «unablässig» versucht, bei der CSS und der Axa Winterthur Versicherungsleistungen in Millionenhöhe zu bekommen, aber nie Geld erhalten. Im November 2016 verliess er seinen Wohnort, ein Dorf im Bündnerland, und lebte ab Frühsommer 2017 mehrheitlich in einem Wald bei Uhwiesen im Auto. Schon vor dem Angriff besuchte W. die CSS-Agentur Anfang Juli zweimal, um den Diebstahl seines Reisegepäcks und des Portemonnaies zu melden. Weil er aber die Versicherungsprämie nicht bezahlt hatte, erhielt er kein Geld.

Von da an, sagt W. vor Gericht, habe er das Gefühl gehabt, dass CSS-Mitarbeiter mit «Geisteskräften» auf ihn einwirkten. Am Vorabend des 24. Juli 2017 seien diese Gefühle so stark gewesen, dass er geglaubt habe zu sterben. «Ich habe gesehen, dass mich einer der Mitarbeiter angreift und mich töten will.» Da habe er beschlossen, sich zu wehren. Die Kettensäge habe er zur Verteidigung mitgenommen. «Ich hatte keine physische Kraft.» Und so betrat W. am Vormittag des 24. Juli wortlos und mit laufender Säge die Versicherungsfiliale. Zum Tatzeitpunkt befanden sich ein Mitarbeiter, nachfolgend P. genannt, im Hauptbüro; ein weiterer Mitarbeiter, F., führte in seinem Büro ein Beratungsgespräch. Erst ging W. auf Mitarbeiter P. los. Als P. ihn bemerkte, sprang er vom Stuhl auf, begann zu schreien und hob den rechten Arm, um seinen Kopf zu schützen, worauf W. ihn am Handrücken, am Hinterkopf und der Schläfe verletzte. Durch den Lärm aufgeschreckt, kam F. aus dem Büro. Als er sah, wie W. mit der Kettensäge in der Hand vor dem knienden P. stand, versuchte er, den Täter mit Rufen abzulenken. Daraufhin wandte W. sich ab und versuchte, F. anzugreifen. Während es P. gelang, zur Eingangstüre zu flüchten, musste F. über einen Korpus hechten, um sich in Sicherheit zu bringen; dabei verletzte ihn der Täter mit der Kettensäge an Brustkorb und Oberschenkel. Beide Mitarbeiter konnten schliesslich wegrennen. Die beiden Kunden, die sich während des Angriffs in der Filiale befunden hatten, verbarrikadierten sich in F.s Büro. Sie blieben unverletzt, erlitten aber einen Schock. Nach seinem Angriff verliess W. die Filiale, ging zum Bahnhof und fuhr nach Thalwil, wo er eineinhalb Tage später gefasst werden konnte. Bei seiner Verhaftung trug er zwei geladene Armbrüste auf sich, weil er befürchtete, dass Menschenhändler in verschleppen wollten.

«Aus Mitgefühl aufgehört»

Die Säge, sagt W., habe er eigentlich gekauft, um Feuer machen zu können. Ob er wusste, dass man jemanden mit der Kettensäge schwer verletzen könne, fragt Richter Textor den Beschuldigten, der die ganze Verhandlung ruhig verfolgt und höflich auf Fragen antwortet. «Ja, ich wusste, dass die Säge gefährlich ist und ich mich damit wehren kann», so W. Er habe aber nie jemanden töten wollen, doch er habe gedacht, er werde vom Teufel angegriffen. «Ich bin nicht einfach ausgeflippt.» Als er in der CSS-Agentur die «Todesangst» in P.s Augen gesehen habe, habe er von ihm abgelassen. «Ich habe willentlich aufgehört, weil ich Mitgefühl mit ihm hatte. Das ist mein Wesen als Mensch.» Es stimme, was der Staatsanwalt zu einem früheren Zeitpunkt gesagt habe: «Ich hatte grosses Glück, dass nichts passiert ist.»

«Ich habe aufgehört, weil ich Mitgefühl hatte.»

Franz W.

Seit März 2018 befindet sich W. im vorzeitigen Massnahmevollzug in der Forensischen Psychiatrie Rheinau. Erst im Hochsicherheitstrakt, jetzt in einer geschlossenen Abteilung, in der er sich frei bewegen kann. «Die Pfleger geben sich Mühe und sind freundlich, aber ich bin halt eingeschlossen.» Das Schlimmste sei für ihn, dass er Medikamente nehmen müsse, sagt W. Früher habe er gerne Vögel beobachtet, jetzt sei alles schwarz. «Das ist wie ein psychischer Tod.»

Nicht in einer Notsituation befunden

Der Erste Staatsanwalt Peter Sticher beantragt, die stationäre Massnahme fortzuführen – «damit ist aber nicht eine kleine Verwahrung gemeint», betont er. Sticher stützt das Gutachten, in dem W. als schuldunfähig eingestuft wird. Doch auch ein Schuldunfähiger könne vorsätzlich handeln, so Sticher. W. habe als ehemaliger Dachdecker um die Gefährlichkeit einer Kettensäge gewusst: «Wenn er sagt, es sei nicht Absicht gewesen jemanden zu töten, kann ihm das nicht geglaubt werden.» Er habe beide mit der Kettensäge treffen wollen. Gemäss Arztberichten hätten die Angriffe auch tödlich ausgehen können.

Warum die Verteidigung auf Notwehr plädiert hatte:

Der Beschuldigte habe sich zweifellos nicht in einer Notsituation befunden, da ihn niemand habe angreifen wollen. Sticher verweist auf das Gutachten, wonach bei W. eine hohe Rückfallgefahr besteht, wenn er sich nicht therapieren lasse. Gemäss Gutachten kann eine Behandlung auch ohne W.s Einverständnis erfolgreich sein.

«Massiv verzerrte Perspektive»

W.s Verteidiger hingegen ist der Meinung, dass es sich bei der Attacke in der CSS-Filiale nicht um versuchte vorsätzliche Tötung handelt, sondern höchstens um Körperverletzung. Fingerhuth fordert deshalb, W. aus der stationären Massnahme zu entlassen. Aufgrund seiner Krankheit fehle W. die Fähigkeit zur Einsicht und zur Selbststeuerung. «Die Tat hängt zusammen mit seiner Krankheit – er hat eine massiv verzerrte Perspektive.» W. habe keine Alternative gesehen, als sich zu wehren. «Darum hat er nicht vorsätzlich gehandelt.» Sein Mandant habe geglaubt, sich in einer lebensbedrohlichen Situation zu befinden. «Darum hat er Gegenmassnahmen ergriffen.»

Der Verteidiger von Franz W., Thomas Fingerhuth, spricht nach der Verhandlung über das Urteil und wie es jetzt weitergeht. 

Nach den beiden Plädoyers hat W. das Schlusswort. Er bittet darum, einen selbst geschriebenen Text vorlesen zu dürfen. «Man wollte mich verunglimpfen und sagte, ich hätte kein Schädel-Hirn-Trauma», beginnt W. Doch er habe tatsächlich einen schweren Unfall gehabt, Neurologen hätten eine Hirnverletzung festgestellt. W. entschuldigte sich bei den CSS-Mitarbeitern. «Vertrauen und verzeihen ist nötig, damit etwas Neues entstehen kann. Ich bedaure, was passiert ist.» Justiz und Psychiatrie würden ihn dazu zwingen, Medikamente zu nehmen, «das ist Folter». Er habe Mitgefühl gezeigt während der Tat, so W. «Jetzt bitte ich Sie, auch Mitgefühl zu zeigen.» Er schliesst mit den Worten: «Vertrauen und Verzeihen ist nötig, dass etwas Neues entstehen kann.»

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