Kettensägen-Angreifer will aussagen

Isabel Heusser | 
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Franz W., der mit einer Kettensäge in die Schaffhauser CSS-Filiale lief, steht heute vor Kantonsgericht. Weil er voll schuldunfähig ist, wird über eine stationäre Massnahme entschieden.

Am Kantonsgericht Schaffhausen wird heute ein Fall verhandelt, der über die Landesgrenze hinaus Aufsehen erregt hat: Vor Gericht steht Franz W. Der heute 52-jährige Schweizer war am Morgen des 24. Juli 2017 mit einer laufenden Kettensäge in die CSS-Filiale in der Schaffhauser Altstadt gegangen und hatte zwei Mitarbeitende der Krankenkasse mit der Kettensäge verletzt. Er konnte flüchten, wurde aber eineinhalb Tage später nach intensiver Fahndung und Hinweisen aus der Bevölkerung in der Zürichsee-Gemeinde Thalwil gefasst. In einem Plastiksack, den W. bei seiner Verhaftung auf sich trug, wurden zwei Armbrüste mit eingesetzten Pfeilen und zugespitzte Holzstücke gefunden. Nach der Verhaftung wurde W. in Untersuchungshaft genommen. Die Untersuchung leitete der Erste Staatsanwalt Peter Sticher. W. wird mehrfache versuchte vorsätzliche Tötung vorgeworfen.

Noch nie vor Gericht gestanden

Vertreten wird W. von seinem amtlichen Verteidiger, dem Zürcher Rechtsanwalt Thomas Fingerhuth. Welche Anträge Fingerhuth stellen wird, sagt er noch nicht. Klar ist aber, dass heute kein gewöhnlicher Strafprozess durchgeführt wird, da Franz W. in einem psychiatrischen Gutachten als voll schuldunfähig eingestuft wurde. Das bedeutet, dass man ihm strafrechtlich keine Schuld anlasten kann. Das Gutachten wird weder vonseiten der Staatsanwaltschaft noch von Privatklägern angezweifelt. Somit wird heute primär über die Gestaltung der stationären Massnahme verhandelt.

Im März 2018 hat Franz W. den vorzeitigen Massnahmevollzug angetreten. Sein Mandant halte nach wie vor daran fest, dass er mit der Kettensäge niemanden habe töten wollen, so Fingerhuth. «Er hatte vor dem Angriff immer wieder Auseinandersetzungen mit der CSS und glaubte, dass die Krankenkasse ihm schaden wollte.» Franz W. habe gar geglaubt, dass man ihn umbringen wolle. Deshalb habe er geglaubt, sich wehren zu müssen.

«Er glaubte, dass die Krankenkasse ihm schaden wollte.»

Thomas Fingerhuth, Amtlicher Verteidiger von Franz W.

Aktuell befindet sich Franz W. im Zentrum für Stationäre Forensische Therapie in Rheinau. Dabei handelt es sich um eine geschlossene Abteilung, in der sich Franz W. aber frei bewegen kann, Kontakt zu anderen Insassen hat und auch telefonieren darf. Zuvor war er im Hochsicherheitstrakt untergebracht. Wie Fingerhuth sagt, wird Franz W. heute mit einem Polizeiauto nach Schaffhausen gebracht. Er sei etwas nervös: «Er stand noch nie vor Gericht, deshalb weiss er nicht, was auf ihn zukommt, und die Verhandlung wird wohl von einigen Leuten vor Ort mitverfolgt werden.» Um Franz W. vorzubereiten, sei er mit ihm mehrmals den Ablauf durchgegangen. «Eine Verhandlung ist wie eine Theateraufführung, jeder hat seine Rolle», sagt Fingerhut. «Einen Schauspieler schickt man ja auch nicht ohne Probe auf die Bühne.» Franz W. wolle vor Gericht Aussagen machen.

Nach W.s Angriff in der Filiale befand sich Schaffhausen im Ausnahmezustand: Am Tag des Angriffes wurden sämtliche verfügbaren Polizisten aufgeboten, Teile der Altstadt wurden abgesperrt, ein Sonderkommando war im Einsatz, und noch Tage später waren Polizeipatrouillen in der Stadt unterwegs. Welche Folgen dieser Grosseinsatz hatte, gab die Schaffhauser Polizei bei der Präsentation der Polizeistatistik 2017 bekannt: An einem einzigen Tag hatte das Korps insgesamt über 1000 Überstunden geleistet.

Die CSS-Filiale, wo W. Kunde war, wurde geschlossen, temporär gingen auch die Filialen in Kreuzlingen, Kloten, Bülach, Amriswil und Rorschach zu, und das Sicherheitsdispositiv wurde verstärkt. Die Schaffhauser Agentur wurde schliesslich dauerhaft geschlossen; im Juli letztes Jahr eröffnete ein neues Büro am Bleicheplatz.

Autounfall als Auslöser

An der heutigen Verhandlung wird auch der genaue Tathergang rekonstruiert. Und, wenn Franz W. tatsächlich aussagen wird, werden Hintergründe zum Angriff angegeben. Viel ist nicht bekannt über den Mann. In den Wochen vor dem Angriff auf die CSS-Filiale hatte er in einem Waldstück bei Uhwiesen gelebt, wo er Spaziergängern aufgefallen war und von der Polizei kontrolliert wurde.

W. ist zweimal vorbestraft wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, einmal wegen einer Pistole und einmal wegen eines unerlaubten Elektroschockgeräts. Hintergrund für die Kettensäge-Attacke soll ein Autounfall im Jahr 1999 gewesen sein. Gemäss seinem Anwalt habe es danach immer wieder Streit um Geld mit der Versicherung gegeben.

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