Es kommt Bewegung in den Energiemarkt

Dario Muffler | 
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Wartungsarbeiten 150 Meter über dem Boden: Auf dem Mont Croset in der Berner Gemeinde Saint-Imier stehen bereits heute zahlreiche Windturbinen. Nach dem Volks-Ja zum Energiegesetz im Mai dieses Jahres muss in der Schweiz künftig noch stärker auf erneuerbare Energien gesetzt werden. Bild: Key

Ein grosser Einschnitt ist das neue Energiegesetz ab dem 1. Januar 2018 nicht für den Kanton Schaffhausen. Die Energieunternehmen der Region hingegen müssen sich neu positionieren.

Wissen Sie, wie hoch Ihre Stromrechnung ist? Wenn nicht, wäre Ihnen wahrscheinlich auch nicht aufgefallen, dass diese schon bald etwas höher ausfällt. Für einen Haushalt mit vier Personen und einem durchschnittlichen Stromverbrauch werden es rund 40 Franken mehr sein im Jahr 2018. Grund dafür: Am 1. Januar tritt das neue Energiegesetz in Kraft, dem auch die Schaffhauser Stimmbürger im Mai zugestimmt haben (siehe Kasten links). Es ist ein erstes Paket, um die Energiestrategie 2050 des Bundes umzusetzen. Diese fusst grundsätzlich auf dem Atomausstieg, der Effizienzsteigerung im Energieverbrauch und auf der Förderung erneuerbarer Energien.

Dass die Stromrechnung nun teurer wird, liegt an der Erhöhung des sogenannten Netzzuschlags. Mit diesem Gesetz wird dieser von 1,5 auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde erhöht. Der Zuschlag, der zusätzlich zum Marktpreis des Stroms gezahlt werden muss, fliesst dann in einen Fonds, aus dem verschiedene Subventionen bezahlt werden. Aus dem Fonds finanziert wird beispielsweise das Einspeisevergütungssystem. Wer mit erneuerbaren Energien wie Sonne, Wind, Geothermie oder Biomasse Strom produziert und ins Netz einspeist, erhält einmalig einen gewissen Betrag.

Nein zur Förderabgabe

Der Kanton Schaffhausen stand schon 2015 kurz vor einer solchen Förderabgabe. Im Rahmen einer Anpassung des Baugesetzes sollte ein erstes Massnahmenpakt zur Umsetzung der kantonalen Energiestrategie umgesetzt werden. Die Regierung sah einen Förderbetrag vor. Die geschätzten Einnahmen von rund 4,5 Millionen Franken hätten für Gebäudesanierungen und Solaranlagen eingesetzt werden sollen. Weiter sah das Massnahmenpaket vor, Öl-, Gas- und Elektroheizungen auszumerzen. Das Stimmvolk wollte nichts davon wissen und schickte die Revision bachab.

Was bereits vor der gescheiterten Revision des Baugesetzes vorhanden war, sind die Grundlagen und Leitlinien für die kantonale Klimapolitik in den Jahren 2008 bis 2017. Darin festgehalten ist etwa, wie stark der Verbrauch fossiler Energien zurückgehen sollte. Inwiefern diese Ziele nun erreicht worden sind, steht in einem Abschlussbericht, der erst vor Kurzem auf dem Tisch des zuständigen Regierungsrats Martin Kessler gelandet ist. Er sagt: «Die Ergebnisse werden unser weiteres Vorgehen in der Energiepolitik beeinflussen.» Konkretes will der Kanton im Laufe des ersten halben Jahres 2018 präsentieren.

Fokus auf Gebäude

Der Kanton setzt aber bereits heute den Hebel an: im Gebäudebereich. Erst am Dienstag (SN vom 13. Dezember) hat der Regierungsrat beschlossen, das Förderprogramm Energie auf das kommende Jahr hin zu ­erweitern. Für Energieförderung im Gebäudebereich stellt der Kanton neu 1,1 Millionen Franken zur Verfügung, bisher waren es 200 000 Franken. Dieses Programm löst zudem Bundesgelder von 2,2 Millionen Franken aus, die mit der ab dem 1. Januar erhöhten CO2-Abgabe finanziert werden. Die kantonalen Beiträge können etwa für Isolationen, den Ersatz von fossilen Heizungen oder für Anschlüsse an Wärmeverbünde verwendet werden. Das hält auch Energieexperte Ernst A. Müller für richtig. «Den Grossteil der Gebäude, die es heute gibt, wird es auch 2050 noch geben», sagt er. Und da ein grosser Teil der heute verbrauchten Energie für Wärme aufge­wendet wird, steckt darin grosses Potenzial. Wärmeverbünde und die Nutzung von Umweltwärme, etwa aus dem Grundwasser, oder die Wärme aus Kläranlagen konkurrenzierten das Gas und würden Sparpotenzial für den Endverbraucher bergen, so Müller. Die Stadt Schaffhausen macht diesbezüglich vorwärts und hat vor Kurzem den Entwurf eines Energierichtplans präsentiert, der aufzeigt, wo Potenzial für Verbünde bestehen würde (siehe Text unten).

«Der Gesamt­energieverbrauch wird deutlich ­sinken, aber der Stromanteil wird grösser werden.» Hagen Pöhnert, Direktor SH Power

Neue Geschäftsfelder möglich

Bewegen müssen sich wegen des neuen Gesetzes auch die beiden Energieversorger der Region: das Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen (EKS) und die Städtischen Werke (SH Power). Die beiden Unternehmen stehen zwar in Konkurrenz zueinander, arbeiten aber auch zusammen. Sie befanden sich sogar im Gespräch über eine Fusion (die SN berichteten). Wie es hier weitergeht, ist zurzeit offen.

Klar ist im Gegensatz dazu, dass SH Power über neue Geschäftsbereiche nachdenken muss, wie Werkdirektor Hagen Pöhnert erklärt. Als Beispiel nennt er Neuhausen, wo das EKS einen Nahwärmeverbund baut. «SH Power ist dort Gasversorger und wird durch den EKS-Nahwärmeverbund konkurrenziert», sagt er. «Der Gasbedarf wird zurückgehen.» Um den Umsatz halten zu können, investiert SH Power in erneuerbare Energien – via den Energiedienstleister Etawatt ebenfalls in ­Wärmeverbünde. 25 Millionen Franken ­stehen dem Werk für Projekte zur Verfügung. Weil in Schaffhausen beispielsweise Wasserkraft aber erschöpft sei, beteiligt sich SH Power an Windparks in der Region (Verenafohren und Chrobach), aber auch an Wind- und Wasserkraftwerken in Deutschland und Italien.

Das EKS ist längst nicht mehr nur im Strombereich tätig, seit diesem Jahr sind beispielsweise auch Wärmepumpen im Angebot. Thomas Fischer, Geschäftsführer des EKS, sieht ­darum vor allem die regulatorischen Anforderungen als steigende Herausforderung. «Diese können zu höheren Kosten führen», sagt er. Dabei geht es auch um die Herkunftsnachweise des Stroms: Es muss klar sein, aus welchen Energieträgern er produziert wurde.

Mit dem Ziel des Pariser Klima-Abkommens, den CO2-Ausstoss bis 2030 zu halbieren, wird sich im Energiemarkt und vor allem punkto Elektrifizierung zudem noch einiges tun. «Der Gesamtenergieverbrauch wird deutlich sinken, aber der Stromanteil wird immer grösser werden», sagt Pöhnert.

 

Energierichtplan: Wärmeversorgung der Stadt soll klimafreundlicher werden

Mit einem Energierichtplan will die Stadt Schaffhausen ihre Wärmeversorgung klimafreundlicher machen. Ein Entwurf wurde kürzlich veröffentlicht. Heute wird die Wärme – für warmes Wasser und für das Heizen – zu 94 Prozent aus fossilen Brennstoffen gewonnen. Damit liegt Schaffhausen weit über dem nationalen Durchschnitt von 74 Prozent. Ziel ist es nun, diesen Anteil bis 2035 auf rund 65 Prozent zu senken. Ersetzt werden sollen die fossilen Brennstoffe durch erneuerbare Wärmequellen, etwa Grundwasser oder Geothermie, sowie durch die Nutzung von Abwärme. Zudem soll der Energieverbrauch zur Wärme­erzeugung bis 2035 um 25 Prozent ­reduziert werden.

Im Richtplan werden Wärme­verbundgebiete mit entsprechenden Umsetzungsmassnahmen sowie eine räumliche Koordination der Wärmeversorgung aufgezeigt. Auf der Gemarkung der Stadt zeigt der Bericht insgesamt 28 Wärmeverbünde auf. Diese umfassen Gebiete, in denen ­bereits heute ein Wärmeverbund ­besteht, den man erweitern oder ­erneuern kann, aber auch Areale, die umgenutzt oder überbaut werden.

Das bedeutet, dass nicht die ganze Stadt damit abgedeckt werden kann. Ein Verbund solle vor allem dort auf­gebaut werden, wo er wirtschaftlich betrieben werden könne, erklärt Stadtökologe Urs Capaul. Die Kosten für den Aufbau können seines Erachtens je nach Grösse mehrere Millionen Franken betragen. «Sinn macht ein Wärmeverbund dort, wo eine hohe Energiedichte vorhanden ist», sagt er und führt als Beispiel einen möglichen Wärmeverbund Kantonsspital/Cilag an. Dabei könnte beispielsweise ein Teil der betrieblichen Abwärme der Pharmafirma anstelle von fossilen Energieträgern genutzt werden. Zur Spitzenabdeckung soll weiterhin Erd- oder Biogas zur Verfügung stehen. «Gas ist zudem zur Redundanz notwendig», so Capaul weiter. Das bedeutet, dass die Wärmeversorgung vollständig gewährleistet sein muss, falls die Wärmepumpe ­defekt wäre. Des Weiteren soll die ­Umweltwärme künftig eine grössere Bedeutung erfahren.

Der Energierichtplan ist behördenverbindlich. Ob Eigentümer sich Wärmeverbünden anschlössen, sei letztlich ihnen überlassen, so Capaul. «Wenn aber Wärmeverbünde eine kostengünstige Alternative darstellen, werden sich die Liegenschaftsbesitzer gemäss Erfahrung aus andern Städten sehr wohl anschliessen», sagt er. (dmu)

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