Schaffhauser Polizei warnt Schützen vor Waffentransport durch Deutschland

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Auf deutschem Staatsgebiet nicht mehr erlaubt: eine Ordonnanzwaffe. Bild: zvg/Schaffhauser Polizei

Wer eine Ordonnanzwaffe besitzt, darf diese nicht mehr über deutsches Staatsgebiet transportieren.

Schweizer Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer durften bislang ihre privaten Ordonnanzwaffen, insbesondere das Sturmgewehr 90 und das Sturmgewehr 57, auch über deutsches Staatsgebiet transportieren. In Zukunft wird das nicht mehr möglich sein. Die Deutschen Behörden stellen die dafür benötigten sogenannten Jahresdurchgangsscheine nicht mehr aus. Auch im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragene Ordonnanzwaffen sind davon betroffen. Darauf weist die Schaffhauser Polizei in einer Mitteilung hin. Grund für die Änderung ist die deutsche Rechtslage.

Schützinnen und Schützen sind angehalten, Durchgangsstrecken nicht zu befahren, auch wenn Zollstellen nicht besetzt sind.

Bei der Schaffhauser Polizei heisst es auf Nachfrage, dass andere private Waffen, die keine Kriegswaffen sind, wahrscheinlich nicht von dieser Änderung betroffen sein dürften, sofern die benötigten Papiere vorhanden sind. Sie weist aber darauf hin, dass sie nicht die ausführende Behörde ist, das Gesetz wird von deutschen Behörden durchgesetzt.

Im ÖV werde das Gesetz seitens der deutschen Behörden wahrscheinlich gleich behandelt wie etwa Aufenthaltsbewilligungen. Will heissen: Wer beispielsweise mit dem Zug von Bülach nach Schaffhausen – der teils über deutsches Staatsgebiet fährt – kann nicht von deutschen Behörden kontrolliert werden, solange der Zug auch nicht in Deutschland hält. Hält er beispielsweise in Jestetten, kann die deutsche Polizei kontrollieren. 

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