Jetzt ist es definitiv: Stimmvolk lehnt Stellvertretungen im Kantonsrat ab – mit hauchdünner Mehrheit
Die Stimmen wurden zum zweiten Mal ausgezählt. Nun ist der Ausgang klar: Der Kanton Schaffhausen verwirft das Stellvertretermodell für den Kantonsrat.
Das Ergebnis war so knapp, dass die Stimmen erneut gezählt werden mussten. Am gestrigen Abstimmungsonntag trennten nur 48 Stimmen das Ja- vom Nein-Lager bei der Vorlage zu Stellvertretungen im Kantonsrat. Weil das Resultat so knapp war, verlangte das Wahlgesetz eine Nachzählung.
Am Montag teilte die Staatskanzlei das endgültige Resultat mit: Es bleibt bei der Ablehnung. Schaffhausen sagt Nein zum Stellvertretermodell. Der Unterschied bleibt weiterhin bei 48 Stimmen. Allerdings kam sowohl eine zusätzliche Ja- als auch eine Nein-Stimme bei der Nachzählung hinzu. Somit sagten insgesamt 13'352 Stimmberechtigte Ja zur Vorlage, während sie 13'400 abgelehnt haben. Die meisten Schaffhauser Gemeinden haben dem Stellvertretermodell eine Absage erteilt. Lediglich in Buch, Buchberg, Neuhausen und in Schaffhausen gab es eine Ja-Mehrheit.
Veränderungen im Vergleich zum gestrigen Resultat gab es in Beringen (-1 Ja, +1 Nein), Löhningen (+1 Nein), Schaffhausen (-1 Ja, +2 Nein), Schleitheim (+1 Ja, -1 Nein), Trasadingen (+1 Ja, -1 Nein) und Wilchingen (+1 Ja, -1 Nein).
Das sagen die Gewinner und Verlierer
Für Kantonsrat Patrick Portmann (SP) ist das Resultat enttäuschend. Als jemand, der selbst krankheitshalber einmal fehlen musste, hätte er sich über eine Annahme gefreut, sagte er am Abstimmungssonntag.
Kantonsrat Andreas Schnetzler (EDU) hingegen begrüsst die Ablehnung der Vorlage. Er ist der Meinung, dass derjenige, der gewählt wird, auch die gesamte Amtsperiode durchziehen müsse.
Zweimal pro Amtsperiode erlaubt
Mit dem Stellvertreter-Modell hätten sich Kantonsräte für einen bestimmten Zeitrahmen ersetzen lassen können, wenn sie ausgefallen wären. Von diesem Recht darf man bis zu zwei Mal pro Legislatur Gebrauch machen.
Für den Stellvertreter, der nachrückt, gilt: Er darf für drei bis neun Monate das abwesende Ratsmitglied ersetzen. Allerdings darf nicht jede x-beliebige Person temporär ins Parlament berufen werden. Nur wer auf derselben Wahlliste wie das fehlende Ratsmitglied ist, darf nachrücken.
Auch der abwesende Kantonsrat muss einer Pflicht nachkommen: Wenn er sich für eine Weile ersetzen lassen möchte, muss er den Grund für sein Fehlen angeben. Somit kann sich auch die Öffentlichkeit ein Bild davon machen, warum jemand sein Amt temporär niederlegt.