Jetzt braucht es eine kantonale Steuerreform

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Symbolbild

Zu «Rekordüberschuss für den Kanton Schaffhausen», SN vom 16. 3.

Die Unternehmenssteuerreform III ist gescheitert. Die Angst, dass der Mittelstand dafür die Zeche zahlt, war zu gross (aber unberechtigt: Im Finanzplan des Kantons waren die Ausfälle eingerechnet und trotzdem schwarze Zahlen ausgewiesen). Schwamm drüber. Aber der Handlungsbedarf bleibt weiterhin ­bestehen.

Die Staatsrechnung 2016 weist dank den Super-Steuerzahlern unter den juristischen Personen einen Rekordüberschuss von über 50 Millionen Franken aus. Zu Recht werden 33 Millionen Franken davon auf die Seite gelegt, um in den nächsten Jahren Schwankungen bei den Steuererträgen der juristischen Personen auszugleichen. Zum Bei-spiel, weil wir eine kantonale ­Unternehmenssteuerreform an die Hand nehmen! Und zwar ohne die Hilfe aus Bern (Sie erinnern sich, wir hätten dafür pro Jahr zehn Millionen Franken aus Bern bekommen). Die steuerzahlenden juristischen Personen haben uns den Handlungsspielraum dafür eröffnet. Diesen Steilpass müssen wir jetzt aufnehmen und mit einer kantonalen Unternehmenssteuerreform zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Einerseits entlasten wir uns dadurch vom Druck aus dem Ausland (Stichwort: Abschaffung von Steuerprivilegien für Holdinggesellschaften). Und anderseits steigern wir so die Attraktivität unseres Kantons für neue Unternehmen (Stichwort: Reduktion des Steuersatzes für Unternehmen). Und dies alles ohne Belastung der kleinen Steuerzahler. Da muss ja sogar die SP zustimmen.

Christian Heydecker, Schaffhausen

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