Mieten: Viel mehr Schlichtungsgesuche in Schaffhausen

Das Leben in der Schweiz wird immer teurer. Einer der wichtigsten Gründe dafür sind die gestiegenen Wohnkosten. So wundert es nicht, dass die Schlichtungsbehörden, die sich mit Mietfragen beschäftigen, momentan regelrecht überrannt werden. Auch in Schaffhausen ist die Zahl der eingegangenen Schlichtungsgesuche erheblich höher als auch schon, wie eine Nachfrage des Zahltags ergeben hat.
Gemäss Martin Mannhart, Präsident der Kantonalen Schlichtungsstelle für Mietsachen Schaffhausen, ist die Zahl der eingegangenen Schlichtungsgesuche seit Juni 2023 «markant» gestiegen. Dabei beträfen ein erheblicher Anteil der eingegangenen Schlichtungsgesuche Anfechtungen von Mietzinserhöhungen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: «Der Anstieg der Schlichtungsgesuche ist insbesondere auf die Erhöhungen des hypothekarischen Referenzzinssatzes durch das Bundesamt für Wohnungswesen zurückzuführen», schreibt Mannhart auf Anfrage.
Lange Wartezeiten
Ein Blick über die Kantonsgrenze zeigt: Anderswo ist die Situation ähnlich, oder noch stärker zugespitzt. Gemäss einem Bericht von Radio SRF sind im Kanton Luzern im vergangenen Halbjahr dreimal so viele Schlichtungsgesuche eingegangen als zuvor. Um mit der erhöhten Arbeitslast fertig zu werden, sah sich die dortige Schlichtungsbehörde gezwungen, die Verhandlungsdichte der Gesuche zu erhöhen und zusätzlich befristetes Personal einzustellen. Trotz allem ist der Pendenzenberg noch immer sehr hoch – die Parteien müssen aktuell vier bis sechs Monate auf ihre Verhandlung warten. Ganz so schlimm ist es in Schaffhausen nicht. Zwar wurden auch hier zusätzliche Verhandlungen durchgeführt, die Einführung weiterführender Massnahmen wie die Einstellung von zusätzlichem Personal konnte jedoch umgangen werden. Begünstigt wird die Anzahl der Schlichtungsgesuche sicher auch dadurch, dass der Gang vor die Schlichtungsbehörde kostenlos ist. Dies senkt die Hemmschwelle für Mieter, ihren Mietzins anzufechten. Andererseits ist dies auch das gute Recht eines jeden Mieters. Bleibt die Frage, ob die Mietzinsanfechtungen denn gerechtfertigt sind – die Mieter also Recht bekommen. In Schaffhausen wird darüber nicht Buch geführt. Auch eine Empfehlung, wann der Mietzins angefochten werden sollte, will Martin Mannhart nicht abgeben: «Eine allgemeine Aussage ist nicht möglich», sagt er. Grundsätzlich werde jedoch empfohlen, sich bei einer Fachstelle beraten zu lassen, bevor eine Anfechtung ins Auge gefasst werde.
Leitzins ist nicht entscheidend
Und wie präsentieren sich die Zukunftsprognosen? Hat die kürzlich erfolgte Senkung des Leitzinses der Nationalbank von 1.75 Prozent auf 1.5 Prozent einen Einfluss auf die Mieten? Der Entscheid habe keine unmittelbaren Auswirkungen auf den hypothekarischen Referenzzinnsatz, erklärt Mannhart. Denn letzterer stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken in der Schweiz und wird vierteljährlich vom Bundesamt für Wohnungswesen festgelegt. Eine Weitergabe der gesunkenen Kosten durch die Banken erfolgt also mit Verzögerung. Wenn es überhaupt dazu kommt.