Juan Valencia Do 17.10.2024 - 16:18 Bis zu diesem Betrag sind Einkäufe steuerbefreit, auf alles darüber muss bei der Einfuhr die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlt werden. - Diese Aussage ist nicht ganz korrekt, denn, bei der bisherigen Freigrenze von 300 Franken lautet die Bestimmung (siehe Merkblatt BAZV: Wertfreigrenze): Übersteigt der Gesamtwert 300 Franken, so müssen Sie für den Gesamtwert der eingeführten Waren die Mehrwertsteuer bezahlen. Das selbe gilt wohl auch, wenn nur der Betrag gesenkt wird und sonst nichts geändert wird, d.h. nicht was darüber ist zahlt MWSt, sondern die 150 Franken und "das" darüber ist MWSt-pflichtig!