Zürcher Bezirksgericht: «Carlos» muss eine Therapie machen

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Medien vor dem Bezirksgericht Zuerich vor der Urteilseroeffnung gegen Carlos/Brian in Zuerich am Mittwoch, 6. November 2019. (KEYSTONE/Walter Bieri)
Die «kleine Verwahrung» ist die höchste Strafe, die bisher je gegen «Carlos» ausgesprochen wurde. Bild: key

Das Zürcher Bezirksgericht hat den Gewalttäter zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verteilt. Zudem muss er einer stationären Therapie, eine «kleinen Verwahrung», antreten.

Der Zürcher Gewalttäter «Carlos» wird eine Therapie machen müssen - obwohl er das nie wollte. Das Bezirksgericht hat den 24-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Diese Strafe wird jedoch zugunsten einer Massnahme aufgeschoben.

Das Gericht verurteilte «Carlos» am Mittwoch zu einer stationären, therapeutischen Massnahme nach Artikel 59, auch «kleine Verwahrung» genannt. Dabei wird alle fünf Jahre überprüft, ob die Therapie anschlägt oder ob weitere fünf Jahre notwendig sind.

«Carlos» muss also in die Therapie, obwohl er sich in der Vergangenheit immer geweigert hatte, eine solche zu absolvieren. Gemäss Gutachter gibt es aber eine «kleine Wahrscheinlichkeit», dass eine Therapie trotzdem anschlagen könnte.

Deshalb kommt für den Richter eine Verwahrung nach Artikel 64, also Wegschliessen ohne Therapie, nicht in Frage. Es gebe eine kleine Möglichkeit, dass eine Therapie wirke, dann müsse man diese Chance packen. Sehr optimistisch ist der Richter jedoch nicht.

In einer Abwärtsspirale

«Es braucht wohl kreative Lösungen und Durchhaltewillen.» Rückschritte seien sicher unvermeidlich. Eine andere Lösung sieht er für den gewaltbereiten Kampfsportler aber nicht. «Carlos» sei in einer Abwärtsspirale. Trotzdem sei er nicht in der Lage, sein Verhalten so anzupassen, dass er in Freiheit gelassen werden könnte.

Dass «Carlos» in Freiheit straffrei bleiben könnte, wie dessen Anwalt immer beteuert hatte, glaubt der Richter nicht. Eine «normale» Freiheitsstrafe ohne Therapie abzusitzen, bringe aber auch nichts, weil sich die Rückfallgefahr dadurch nicht reduziere.

Strafmildernd ist nach Ansicht des Gerichtes die schwere Kindheit. «Carlos» habe einen schwierigen Start gehabt. Die ersten Einträge über Fehlverhalten und Gewalt datieren von 2002, da war er gerade mal sieben Jahre alt.

Vier Jahre später demolierte er sein Zimmer, um die Heimeinweisung zu verhindern. Als Erwachsener nahm er dann seine Zelle auseinander, um eine Verlegung zu verhindern. «Es ist immer das gleiche Muster», sagte der Richter. «Sein Verhalten hat sich nicht verändert.»

Als «Justizopfer» will ihn der Richter nicht bezeichnen. Natürlich sei die Behandlung nicht immer gerechtfertigt gewesen, dies wirke auch leicht strafmindernd. «Aber er ist selber für sein Handeln verantwortlich.»

Die «kleine Verwahrung» ist die höchste Strafe, die bisher je gegen «Carlos» ausgesprochen wurde. «Er muss sich bewusst sein, dass die Zeit der Jugendstrafen vorbei ist.» Die Sicherheitshaft wird zudem fortgesetzt, mindestens bis Mai 2020. Die Haftbedingungen werden somit nicht gelockert.

Neues Verfahren bereits in Arbeit

Der Hauptdarsteller fehlte - wie schon beim Prozess von vergangener Woche - auch bei der Urteilseröffnung. Das Gericht verurteilte ihn deshalb in Abwesenheit wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Drohung gegen Behörden und Beamte und Beschimpfung.

«Carlos» war angeklagt, weil er zahlreiche Polizisten, Mithäftlinge und Gefängnisangestellte angegriffen hatte. Ein Wiedersehen mit dem Kampfsportler ist absehbar: Noch während das aktuelle Strafverfahren in Arbeit war, randalierte er hinter Gittern bereits weiter. Der Staatsanwalt eröffnete deshalb bereits ein neues Verfahren. (sda)

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