Winterthurer Dschihad-Teenies verurteilt

Schaffhauser Nachrichten | 
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Während der Gerichtsverhandlungen haben die Dschihad-Teenies über ihren Aufenthalt in Syrien geschwiegen. Symbolbild: Pixabay

Die Dschihad-Teenies aus Winterthur wurden heute zu bedingten Freiheitsstrafen von elf und zehn Monaten verurteilt. Sie gehörten während eines halben Jahres der Terrormiliz IS an.

Im Jahr 2014 reisten zwei Winterthurer Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren in die Südtürkei um sich anschliessend der Terrormiliz IS in Syrien anzuschliessen. Die beiden Teenies Edna* und Vedad* wurden vor ihrer Reise im Dunstkreis der Winterthurer An'Nur-Moschee radikalisiert, wie der Blick schreibt. Auch wenn nach Aussagen des heute jungen Mannes vor Gericht ihm die Erfahrungen in Syrien gefielen, planten die beiden Jugendlichen bereits nach einem halben Jahr die Flucht zurück nach Europa. Nachdem die Familie mehrere tausend Franken für die Rückkehr ihrer Kinder nach Syrien überwies, wurden die beiden Teenager Ende Dezember 2015 von der Polizei am Flughafen Zürich festgenommen.

Das Jugendgericht Winterthur hat die heute 19- und 20-jährigen Geschwister am Mittwoch wegen des Verstosses gegen das Al Qaida/IS-Bundesgesetz schuldig gesprochen. Es verhängte bedingte Freiheitsstrafen von zehn beziehungsweise elf Monaten. Edna hat von den zehn Monaten ihrer Strafe neun Monate bereits abgesessen, Vedad werden zehn der elf Monate angerechnet. Während der einjährigen Probezeit müssen die beiden regelmässig Kontakt mit der Gewaltschutzabteilung der Polizei halten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Auch wenn die Strafen mild scheinen: Das Gericht ging fast an die obere Grenze des Strafrahmens, den das Jugendstrafrecht für solche Taten vorsieht. Das Maximum wäre ein Jahr gewesen. Nur wenn den Geschwistern Kampfhandlungen oder gar Tötungen hätten nachgewiesen werden können, wäre die Maximalstrafe bei vier Jahren gelegen.

«Teilten das Gedankengut»

Für das Jugendgericht sei es erwiesen, dass die beiden den IS unterstützten, sagte der vorsitzende Richter. Sie seien freiwillig, vorsätzlich und im Wissen um die Gräueltaten heimlich nach Syrien gereist und hätten dort rund ein Jahr lang im IS-Gebiet unter dem IS-Regime gelebt. «Sie teilten das Gedankengut und hiessen es gut.» Vom IS sei ihnen Wohnraum zugewiesen worden und er habe sie auch finanziell unterstützt. Die beiden hätte einen «Nom de Guerre», also einen Übernamen, erhalten und ihnen habe das Leben dort gefallen - zumindest am Anfang. Für all das gebe es Beweise. Es gebe keine Gründe zur Minderung des Verschuldens, sagte der Richter. Zwar seien sie von ihrem Kollegenkreis in Winterthur bei ihrer Radikalisierung und ihren konspirativen Reiseplänen unterstützt worden - aber sie hätten sich diesen Kreis selbst ausgesucht. Sie hätten auch keine schwierige Jugend gehabt, sondern «hätten ganz genau gewusst, wie man sich verhält». Während ihres Aufenthalts im IS-Gebiet lernten die beiden Arabisch und studierten den Koran. Sie hatten intensiven Kontakt mit IS-Sympathisanten und versuchten, Familie und Freunde zum Nachkommen zu überreden. Der Bruder erfüllte unter anderem logistische Aufgaben im Grenzgebiet. Ein Foto zeigt ihn mit einem Waffenholster. Die Schwester «kümmerte sich um Haus und Herd» und hütete kleine Kinder.

Erklärungen verweigert

Die Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht hatte im Dezember stattgefunden. Die Medien waren nur zu einem Teil der Verhandlung und der Urteilseröffnung zugelassen. Vor Gericht und im gesamten Verfahren hatten die beiden Jugendlichen fast jegliche Aussage verweigert. Gewiss sei es ihr Recht, zu schweigen, sagte der Richter. Da sie aber auch dort geschwiegen hätten, wo es um Erklärungen gegangen sei, könne man dieses Verhalten auch «durchaus negativ werten». (uek/sda)

*Namen geändert

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