Muss ein Ständerat in seinem Wahlkanton wohnen? Linke Parteien sagen Nein

Lucas Blumer | 
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Simon Stocker nach seiner Wahl in den Ständerat vor dem Bundeshaus in Bern. Bild: Radio Munot (2023)

Die Fälle von Simon Stocker (SP) und Tiana Angelina Moser (GLP Zürich) beschäftigen die Schweizer Politik und werfen die Frage auf, ob eine Wohnsitzpflicht für Ständerate noch zeitgemäss ist. Linke Parteien sehen sie als veraltet an, doch die Bürgerlichen wollen sie beibehalten.

Nicht nur Simon Stocker musste sich wegen seines Wohnsitzes rechtfertigen: Auch die Zürcher GLP-Ständerätin Tiana Angelina Moser geriet wegen ihres Wohnsitzes in die Medien. Ihr wurde nachgesagt, in Bern zu wohnen, wo ihr Kind die Krippe besucht. Die beiden Fälle haben eine Diskussion um die Wohnsitzpflicht für Ständeräte entfacht.

Für Nationalräte spielt der Wohnort keine Rolle, sie müssen lediglich in der Schweiz stimmberechtigt sein. Anders bei Ständeräten: Sie müssen im Kanton ihres Amtes wohnen. Diese Regel gilt in vielen Kantonen wie beispielsweise Schaffhausen, Zürich, Luzern und Basel-Stadt.

Unterschiedliche Ansichten

Innerhalb der Parteien sind die Ansichten darüber geteilt, ob diese Vorschriften noch zeitgemäss sind. SP-Nationalrätin Céline Widmer sagte gegenüber dem «Tagesanzeiger», dass sie die Wohnsitzpflicht für veraltet halte und dass sie moderne Familienmodelle und vernetzte Lebensweisen als Argumente für eine Abschaffung sehe. Ähnlich äusserte sich Lisa Mazzone von den Grünen gegenüber dem «Tagesanzeiger» und betonte, dass diese Pflicht Hindernisse für junge Eltern schafft.

GLP-Präsident Jürg Grossen unterstützt die Abschaffung ebenfalls: Die Wählerinnen und Wähler seien mündig genug, selbst zu entscheiden, wem sie ihre Stimme geben.

Dagegen sprechen sich SVP-Chef Marcel Dettling und FDP-Präsident Thierry Burkart aus. Dettling betont, dass Ständeräte als Kantonsvertreter im Kanton wohnen sollen, den sie vertreten, während Burkart die Kenntnis der lokalen Gegebenheiten wichtig findet. Mitte-Präsident Gerhard Pfister äusserte sich knapp und deutlich gegenüber dem «Tagesanzeiger»: «Ich sehe keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.»

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