Die neuen Corona-Massnahmen des Bundesrats im Überblick

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Unter anderem wird die Schliessung von Restaurants um fünf Wochen verlängert. Bild: Melanie Duchene

Da die Fallzahlen weiterhin stagnieren und die neuen Virus-Mutationen ein höheres Ansteckungsrisiko bergen, hat der Bundesrat am Mittwoch die Massnahmen weiter verschärft. Ein Überblick.

Der Bundesrat hatte am 11. und 18. Dezember 2020 die schweizweiten Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verschärft. Unter anderem mussten ab dem 22. Dezember Restaurants sowie Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen schliessen. Trotz dieser Verschärfungen kann bisher kein eindeutig abnehmender Trend festgestellt werden, teilt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer Mitteilung mit. Die epidemiologische Lage bleibt äusserst angespannt: Die Zahl der Ansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle sowie die Belastung des Gesundheitspersonals ist nach wie vor sehr hoch.

Aus diesen Gründen hat der Bundesrat am Mittwoch eine weitere Verschärfung der Massnahmen vorgenommen. Diese treten ab dem nächsten Montag, dem 18. Januar in Kraft.

Verlängerung der Schliessungen um fünf Wochen

Der Bundesrat verlängert die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen. Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis Ende Februar geschlossen.

Schliessung Läden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs

Der Bundesrat verschärft zudem ab Montag, 18. Januar die nationalen Massnahmen. Einkaufsläden und Märkte werden geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, kann dagegen wieder aufgehoben werden.

Private Veranstaltungen und Menschenansammlungen eingeschränkt

An privaten Veranstaltungen dürfen maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder werden auch zu dieser Anzahl gezählt. Menschenansammlungen im öffentlichen Raum werden ebenfalls auf fünf Personen beschränkt.

Home-Office-Pflicht

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten, da die Anordnung nur vorübergehend ist.

Weitere Massnahmen am Arbeitsplatz

Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr. Zudem wird die Dispensation von der Maskentragpflicht auf Wunsch der Gesundheitsdirektorenkonferenz und nach Erfahrungen im Vollzug präzisiert: Für den Nachweis medizinischer Gründe ist ein Attest einer Ärztin, eines Arztes, einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten erforderlich; ein Attest darf nur dann ausgestellt werden, wenn dies für die betreffende Person angezeigt ist.

Schutz besonders gefährdeter Personen

Besonders gefährdete Personen werden spezifisch geschützt. Dazu wird das Recht auf Homeoffice oder ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt. Für gefährdete Personen in Berufen, in denen die Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden können, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.

(eku)

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Kommentare (2)

Boris Kerzenmacher Sa 23.01.2021 - 13:26

Wer die Beschränkungen nicht als Belastungen empfindet, hatte vorher wohl kaum ein soziales Leben.
Die Frage ist aber vielmehr, wie man mit der Belastung umgeht.
Und mangels ernstzunehmender Alternative wird man diese Belastung wohl oder übel noch eine Weile erdulden müssen.
Dass manchem Leuten die innere Reife dazu fehlt, das ist weder ein Wunder noch kann man es ändern.

Boris Kerzenmacher Mo 18.01.2021 - 08:22

Entweder zieht man jetzt den totalen Lockdown mit strengsten Kontaktbeschränkungen durch oder lässt es einfach geschehen. Die Zeit des Herumeierns ist vorbei. Die Zahlen sind eindeutig. Entweder man nimmt in Kauf, dass weiterhin Tausende sterben, oder man riskiert die Rezession und soziale Spannungen. Da möchte man doch lieber nicht in der Haut der Entscheidungsträger stecken. Es gibt hier keinen Königsweg.

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