Drei Monate Untersuchungshaft für IS-Rückkehrer

Schaffhauser Nachrichten | 
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Zwei der Beschuldigten sitzen derzeit im Gefängnis - unter ihnen ist ein IS-Rückkehrer. Symbolbild: Pixabay

In mehreren Kantonen wurden am Dienstag bei Razzien insgesamt elf Personen wegen IS-Verdachts festgenommen - auch in Schaffhausen. Zwei der Beschuldigten sitzen jetzt in U-Haft.

Zwei Erwachsene befinden sich nach den Hausdurchsuchungen im Zuge von Terrorermittlungen in Untersuchungshaft. Bei einem der beiden handelt es sich um einen Syrien-Rückkehrer. Er wurde in der Schweiz bereits wegen Artikel 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen (IS-Gesetz) verurteilt.

Die Bundesanwaltschaft hatte für ihn und den anderen Beschuldigten Untersuchungshaft beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht für zunächst drei Monate beantragt. Das Gericht hat die Anträge gutgeheissen, wie die Bundesanwaltschaft am Freitag auf Anfrage mitteilte. Sie bestätigte damit einen Bericht des «Tages-Anzeigers».

Die Strafverfolgungsbehörden des Bundes sowie der Kantone Bern, Zürich und Schaffhausen hatten am Dienstag elf Hausdurchsuchungen im Rahmen von Strafverfahren gegen insgesamt elf Beschuldigte durchgeführt.

Die Bundesanwaltschaft führt in diesem Zusammenhang Strafverfahren gegen insgesamt sechs erwachsene Beschuldigte wegen des Verdachts des Verstosses gegen das IS-Gesetz sowie des Verdachts der Unterstützung beziehungsweise Beteiligung an einer kriminellen Organisation. Vier dieser Beschuldigten wurden laut Bundesanwaltschaft angehalten, einvernommen und wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

Für die strafrechtliche Verfolgung von fünf minderjährigen Beschuldigten sind die Jugendanwaltschaften zuständig. Die kantonale Jugendanwaltschaft Bern hat eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts des Verstosses gegen das IS-Gesetz gegen einen minderjährigen Beschuldigten eröffnet.

Die Jugendanwaltschaft Winterthur hat gegen vier minderjährige Beschuldigte Strafuntersuchungen eröffnet, wie sie am Dienstag mitteilte. Auch dort wird ermittelt wegen des Verdachts des Verstosses gegen das IS-Gesetz. In allen Fällen gilt die Unschuldsvermutung. (sda)

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