Schaffhauser wegen Werbung für Terror vor Gericht

Alexa Scherrer | 
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Den Angeklagten wird vorgeworfen, mit einem Video-Interview verbotene Propaganda für Al-Kaida und verwandte Organisationen betrieben zu haben. Bild: Pixabay

Der Schaffhauser Konvertit Qaasim Illi und zwei weitere Vorstandsmitglieder des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) stehen ab heute vor Gericht. Es geht um Al-Kaida-Propaganda.

Drei Vorstandsmitglieder des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS) stehen ab heute vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Ihnen wird vorgeworfen, mit einem Video-Interview verbotene Propaganda für Al-Kaida und verwandte Organisationen betrieben zu haben. Im Zentrum der Anklage der Bundesanwaltschaft steht ein Video-Interview mit Abdallah Al-Muhaysini, das vom angeklagten Naim Cherni während eines Syrien-Aufenthalts im Herbst 2015 gemacht wurde.

Die beiden weiteren angeklagten Vorstands-Mitglieder Qaasim Illi - ein zum Islam konvertierter Schaffhauser - und Nicolas Blancho segneten die Aufschaltung des Videos ab, beziehungsweise machten sie Werbung dafür.

Die Bundesanwaltschaft geht in der Anklageschrift davon aus, dass es sich bei Al-Muhaysini um einen hochrangigen Führer und Exponenten der Dachorganisation Jaysh al-Fath handelt. Diese soll im März 2015 gegründet worden sein. Es handle sich dabei um eine militärisch-zivile Dachorganisation dschihadistischer Natur mit verschiedenen Fraktionen. Gemäss Anklageschrift soll die Organisation Parallelen zu Al-Kaida aufweisen. Al-Muhaysini wird von der Bundesanwaltschaft auch als führender Angehöriger der Al-Kaida in Syrien bezeichnet.

«Kein journalistisches Video»

Die Bundesanwaltschaft stellt sich auf den Standpunkt, das Video mit Al-Muhaysini sei «kein journalistisches Exklusivinterview lege artis», also nicht ein nach journalistischen Grundsätzen geführtes Interview. Vielmehr habe Naim Cherni seinem Gesprächspartner eine propagandistische Plattform geboten. Das zeigt sich gemäss Anklageschrift unter anderem daran, dass Al-Muhaysini eine Redezeit von über 35 Minuten zukomme, während jene von Cherni nicht einmal zwei Minuten betrage. Das Gespräch sei von Al-Muhaysini dominiert und Cherni sei nicht in der Lage gewesen, «in eine journalistische Interaktion» mit diesem zu treten. Eben weil es sich bei Al-Muhaysini um einen führenden Kopf handeln soll und das Interview nicht journalistischen Grundsätzen genüge, fällt das Video für die Bundesanwaltschaft unter das Kriterium der unerlaubten Propaganda.

Der IZRS hat einen Bericht verfasst, in dem er diese beiden Punkte zu entkräften versucht. Vor dem Bundesstrafgericht werden die drei Angeklagten keine Aussagen machen. Dies hat Illi gestern anlässlich einer Pressekonferenz gesagt. Der Prozess dauert voraussichtlich zwei Tage. Das Urteil wird am 25. Mai verkündet. 

Mit Material der Nachrichtenagentur sda

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