Im Bergemer Dorfzentrum bleibt es auf absehbare Zeit lärmig
Der Kanton Zürich will auf der zu sanierenden Dorfstrasse in Berg am Irchel vorerst keine Temporeduktionen oder andere Lärmschutzmassnahmen umsetzen. Der Gemeinde sind bei Kantonsstrassenangelegenheiten die Hände gebunden. Zumindest kann ein (fast) flächendeckender Rechtsvortritt eingeführt werden.
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Bergemer werden sich im Dorfzentrum weiterhin mit der bestehenden Verkehrs(lärm-)situation abfinden müssen. Wie Gemeinderat Thomas Fehr in der neuesten Ausgabe des Gemeindeblatts, des «Grüezi», schreibt, seien ihm im Verlauf der Abklärungen die Grenzen der kommunalen Einflussnahme bei Kantonsstrassen aufgezeigt worden. Ein Lärmgutachten von Anfang Juni 2024 habe ergeben, dass die Immissionsgrenzen im untersuchten Perimeter entlang der Dorfstrasse nicht überschritten würden. Als Folge davon wird es in Berg am Irchel bis auf Weiteres auf Kantonsstrassen keine Temporeduktion geben, und werden keine anderen Lärmschutzmassnahmen umgesetzt. Das, obschon im Herbst 2022 von Einwohnerseite eine entsprechende Petition eingereicht worden war.
Auch bleibt Berg am Irchel weiterhin frei von Fussgängerstreifen: Gemäss den Massstäben der Verkehrssicherheit, so Fehr, liege die Zahl der querenden Fussgänger pro Stunde noch weit unter dem Schwellenwert. Das Projekt mit kantonal tiefer Priorität, im November 2024 durch das Zürcher Tiefbauamt eingereicht, ist derzeit auf Eis gelegt und könnte vom Zürcher Regierungsrat allenfalls in den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan der Periode 2026 bis 2029 aufgenommen werden.
Flächendeckender Rechtsvortritt wird eingeführt – mit Ausnahmen
Einzig beim Rechtsvortritt hat die Gemeinde einen Fortschritt in Sachen Verkehrsberuhigung erreicht. An den betroffenen Knoten wird diese Markierung nun, nach einem Austausch mit der Kantonspolizei, flächendeckend eingeführt – so, wie man es bereits aus dem Ortsteil Gräslikon und aus anderen Dörfern kenne. Von der Massnahme, die nach der Sanierung der Dorfstrasse umgesetzt werden soll, ausgenommen sind Einmündungen, die über Trottoirs führen, wie beispielsweise beim Brunnenrain. Die Strassensanierung umfasst hingegen auch die Abstützung entlang des Altenbaches und die Erneuerung der Trottoirführung bis zum Dorfeingang aus Richtung Teufen.