Noch unklar, ob Hans-Jürg Fehr für Suchaktion bezahlen muss
Innert kurzer Zeit kam es gleich zu zwei Wiffen-Unfällen auf dem Rhein. Verletzt wurde niemand, dennoch wurden grosse Suchaktionen ausgelöst. Beide Fälle liegen noch bei der Staatsanwaltschaft.
Anfang Juni steuerte der Ex-SP-Präsident und langjährige Schaffhauser Nationalrat Hans-Jürg Fehr seinen Weidling in der Nähe des Restaurants Schupfen in eine Wiffe. Das Boot wurde in zwei Teile gerissen. Alle vier Insassen konnten sich zwar selbstständig und unverletzt ans Ufer retten, dennoch wurde eine grosse Suchaktion inklusive Helikopter ausgelöst. Fehr wurde wegen «Nichtbeherrschen des Fahrzeugs» angezeigt.
Nur gut zwei Wochen später ereignete sich ein Wasser-Unfall mit augenfälligen Parallelen. Zwei Deutsche kollidierten fast an der gleichen Stelle mit einer Wiffe und wurden aus ihrem Kajak katapultiert. Ihr Gefährt blieb heil und die zwei Schiffbrüchigen konnten zurück ins Kajak klettern. Dennoch wurde fast eine Stunde intensiv nach ihnen gesucht. Auch der 29-jährige Mann und die 28-jährige Frau wurden bei der Thurgauer Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.
Nach einem Unfall mit Verletzten ist man immer verpflichtet, sich bei der Polizei zu melden. Will man aber nach einem Bootsunfall - auch ohne Verletzte - auf der sicheren Seite sein und verhindern, dass die Polizei Kosten einer allfälligen überflüssigen Suchaktion auf einen abwälzen kann, sollte man sich laut Patrick Caprez, Mediensprecher der Schaffhauser Polizei, immer auf dem Polizeiposten melden. «Dazu ist zu sagen, dass die Wrackteile geborgen werden müssen, damit keine Folgeschäden entstehen. Dies verursacht in den meisten Fällen Kosten», sagte Caprez anfangs Juni auf Anfrage von shn.ch. Gemäss der Mediensprecherin der Kapo Thurgau, Christa Altwegg, gibt es einen Paragraphen im Polizeigesetz, der eine Abwälzung im Falle von Fahrlässigkeit vorsehe.
Wie Radio Munot berichtet, ist derzeit noch nicht klar, ob und wie die Verantwortlichen der beiden Boots-Unfälle zur Rechenschaft gezogen werden. Die Fälle liegen bei der Staatsanwaltschaft, ein Entscheid sei noch nicht gefallen. (lex)