Frist abgelaufen: Budget 2020 der Stadt ist rechtskräftig
2020 kommen definitiv keine höheren Steuern auf die Stadtbevölkerung zu. Wie es danach weitergeht, ist eine ganz andere Frage.
Die Referendumsfrist gegen den Beschluss des Grossen Stadtrats vom 26. November über das Budget 2020 der Einwohnergemeinde Schaffhausen ist heute unbenutzt abgelaufen. Damit tritt das Budget 2020 per 1. Januar 2020 in Kraft. Der Grosse Stadtrat hatte das Budget 2020 an seiner Sitzung mit einem gleichbleibenden Steuerfuss von 93 Prozent und einer Lohnsummenentwicklung von 1.25 Prozent verabschiedet.
Zuvor hatten im März in einer Volksabstimmung die Stimmbürger der Stadt Schaffhausen eine Steuererhöhung für das laufende Jahr abgelehnt. «Nach dem klaren Abstimmungsergebnis erachtet es der Stadtrat als politisch nicht opportun, einen höheren Steuerfuss zu beantragen», sagte Finanzreferent Daniel Preisig (SVP) bei der damaligen Sitzung im Rat. Mit einem Steuerfuss von 93 Prozent bleibe die Stadt steuerlich attraktiv. Jedoch betonte der Finanzreferent mehrmals, dass in den nächsten Jahren, wohl schon mit dem Budget 2021, eine Erhöhung des Steuerfusses zu prüfen sei.
Preisig begründete dies mit anstehenden Investitionen: In den Jahren 2020 bis 2023 erwartet er jährlich Nettoinvestitionen im Schnitt von rund 43 Millionen Franken. Neben bereits bewilligten Projekten wie der Entwicklung des Stadthausgevierts oder der Erweiterung des Schulhauses Kreuzgut werden auch die Entwicklung des Kammgarn-Areals oder der Neubau des KSS-Hallenbads viel kosten. Preisig sagte damals im Rat: «In Bezug auf die anstehenden Investitionen war das letzte Abstimmungswochenende nicht der Hauptgang, ja noch nicht einmal die Vorspeise, sondern erst der Gruss aus der Küche.»
Bei der Sitzung vom 26. November entschied sich der Rat mit 20 zu 14 Stimmen für eine Lohnerhöhung für die städischen Angestellten um 1.25 Prozent. Diese soll für individuelle, leistungsbedingte Lohnanpassungen verwendet werden. Zusätzlich erhalten ab 2020 Mitarbeiter im Alter von 21 bis 49 Jahren einen zusätzlichen Ferientag, sodass künftig alle städtischen Mitarbeiter mindestens 25 Ferientage im Jahr haben. (rd)