Darüber wird heute im Kanton und in der Stadt abgestimmt

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Soll die Busflotte der VBSH umgerüstet werden? Darüber wird heute abgestimmt. Bild: VBSH/zvg

Elektrobus, Stadthausgeviert, das kantonale Parkgesetz und der Werkhof-Zusatzkredit: Schaffhausen geht heute wieder an die Urne. Wir sagen Ihnen, was zur Abstimmung steht.

Der 17. November steht im Kanton und in der Stadt wieder im Zeichen der Abstimmungen: So werden die Stimmbürgerinnen und –bürger heute gleich mehrmals an die Urne gerufen.

Zum einen steht das sogenannte «Gesetz über Pärke von nationaler Bedeutung im Kanton Schaffhausen (Kantonales Parkgesetz)» zur Abstimmung: In diesem geht es um die Beteiligung des Kantons an Parks «von nationaler Bedeutung», wie es zum Beispiel der Naturpark Schaffhausen seit 2017 ist. Damals erhielt er vom Bund dieses Label.

Im letzten Jahr ist der Regionale Naturpark Schaffhausen in seine reguläre Betriebsphase übergegangen. Mit dem kantonalen Parkgesetz entscheidet das Volk auch über einen fixen Beitrag des Kantons an das Projekt. Es geht um 300‘000 Franken ab dem nächsten Jahr, die der Kanton jährlich bis 2027 an den Park bezahlen soll. Das Geld fliesst in Projekte in den Bereichen Natur und Kulturlandschaft, regionales Kleingewerbe, Tourismus oder landwirtschaftliche Produkte. Eine angemessene Beteiligung des Kantons ist die Voraussetzung dafür, dass auch der Bund mitzahlt: Ab kommendem Jahr wird er den Löwenanteil des Parkbudgets von über 600‘000 Franken tragen.

Im Kantonsrat verfehlte das Gesetz die qualifizierte Mehrheit, weswegen nun das Volk an der Urne entscheidet. Die Gegnerschaft zeigt sich vom Sinn des Naturparks nicht überzeugt oder möchte den Kantonsbeitrag lieber jedes Jahr neu in der Budgetdebatte diskutieren.

Argumente für das Parkgesetz:

Die SVP lehnt das Parkgesetz deutlich ab – hier lesen Sie warum:

 

Die heutigen Dieselbusse der Verkehrsbetriebe Schaffhausen (VBSH) sollen schrittweise durch Elektrobusse ersetzt werden. In der Abstimmung vom Sonntag geht es konkret um die Grundetappe: Bis ins Jahr 2023 sollen 15 Busse sowie die Ladeinfrastruktur beschafft werden. Die notwendigen Investitionen belaufen sich auf netto 23,6 Millionen Franken.

Gegenüber Dieselfahrzeugen haben Elektrobusse verschiedene Vorteile: Wenn die Busse mit Strom aus dem Schaffhauser Rheinkraftwerk betrieben werden, dann ist ihr Betrieb bezüglich CO2-Ausstoss dem Dieselbus klar überlegen. Zudem sind die Elektromotoren leiser und erzeugen in den Quartieren keine Abgase.

E-Busse haben aber auch Nachteile: In der Anschaffung sind sie teurer als Dieselfahrzeuge. Der elektrische Antrieb ist zwar zuverlässig und wartungsarm, jedoch finden bei der Batterietechnologie derzeit rasche Entwicklungen statt. Zudem erfolgt der Abbau der Batterie-Rohstoffe Lithium und Kobalt nicht nach Schweizer Standards – was aber auch für Erdölförderung gilt.

Aufgrund der Wichtigkeit dieses Projekts wird das dafür notwendige Darlehen an die VBSH freiwillig der Volksabstimmung unterbreitet.

AL-Grossstadtrat Simon Sepan und FDP-Grossstadträtin Nicole Herren erklären, warum sie vom E-Bus überzeugt sind:

 

Die heutige Infrastruktur des Werkhofs, der sich aktuell auf dem Gaswerkareal am Lindli befindet, ist in die Jahre gekommen. Mehr noch: Die Gebäude weisen einen grossen Sanierungsbedarf auf. Seit Präsentation der ersten Vorlage Ende 2014 auf unterschiedlichen Ebenen so einiges schief. Man musste das Bauvorhaben überarbeiten, nachdem die städtische Bevölkerung 2016 17,8 Millionen Franken gesprochen hatte. Davon waren 13,1 Millionen Franken für den Neubau und die Einrichtung vorgesehen. Statt einem Gebäude werden nun zwei gebaut, die Fläche pro Arbeitsplatz wurde reduziert und statt Holz- wird ein Massivbau erstellt. Der ursprüngliche Betrag reicht trotzdem nicht aus. Deshalb kommt es am Sonntag nun zu einer zweiten Volksabstimmung über dieses Projekt. Der Souverän der Stadt Schaffhausen muss einem Zusatzkredit in der Höhe von 1,42 Millionen Franken zustimmen, damit der Werkhof-Neubau erstellt werden kann.

Der ehemalige SVP-Grossstadtrat Walter Hotz kritisiert, dass die Vorlage nur über einen Zusatzkredit bewilligt wird. Unter anderem fallen die geplanten Bauten nun anders aus als ursprünglich vom Stimmvolk bewilligt. Die Vorlage weiche für einen Zusatzkredit zu stark vom ersten Projekt ab, so Hotz. Der Stadtrat wie auch der Grosse Stadtrat empfehlen hingegen ein Ja.

SVP-Grossstadtrat Walter Hotz erklärt, warum er eine Abstimmungsbeschwerde eingelegt hat: 

 

Die Verwaltungsgebäude im Stadthausgeviert müssen saniert und die heute auf verschiedene Standorte verteilten Verwaltungsstellen der Stadt im Stadthausgeviert sollen zusammengeführt werden. Das Projekt sieht die dringend notwendige Sanierung des «Stadthauses» und die Sanierung und Aufstockung der Liegenschaft «Eckstein» vor. Die beiden Gebäude sollen durch einen dreigeschossigen Verwaltungsneubau ergänzt und verbunden werden. Für die Sanierung und Erweiterung der Verwaltungsliegenschaften wird ein Investitionskredit von 23.1 Mio. Franken beantragt. Davon sind 12.2 Mio. Franken gebundene Kosten, die für die Sanierung sowieso anfallen.

Das Stadthausgeviert soll saniert werden - aber nicht so, wie jetzt vorgeschlagen. Stephan Schlatter im Interview mit Radio Munot:

 

«Aus einem Schandfleck ein Bijou machen»: Das will das Pro-Komitee:

 

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