Warum in Neuhausen bald durchgehend Wahlplakate hängen werden

Kay Fehr | 
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Themenbild Wahlen, vor dem Gemeindehaus in Neuhausen stehen Plakate zu den Wahlen,  am Dienstag, 10 Oktober 2023. (Melanie Duchene / Schaffhauser Nachrichten)
Plakate dürfen in Neuhausen ab sofort schon fünf statt vier Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin aufgehängt werden. Archivbild: Melanie Duchene

Ab sofort dürfen in Neuhausen Wahlplakate bereits fünf Wochen vor dem Abstimmungstermin aufgehängt werden. Für den heissen Wahlsommer 2024 bedeutet das: Die Politikerinnen und Politiker strahlen einen in Neuhausen beinahe ununterbrochen an.

In Neuhausen durften Wahlplakate zuletzt vier Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin angebracht werden. Für die örtliche SVP/EDU-Fraktion war dieser Termin zu spät, denn die Stimmbevölkerung erhalte etwa zum gleichen Zeitpunkt bereits die Wahlunterlagen. Die Befürchtung: Plakate erzielen nicht den Werbeeffekt, den sie könnten.

In einem Postulat forderte SVP-Einwohnerrätin Sara Jucker, dass die Parteien eine Woche früher mit dem Plakatieren beginnen dürfen. Zudem will Jucker, dass künftig genau definiert werden soll, wo die Plakate gestellt oder aufgehängt werden können.

«Mit ihrem Vorschlag, dass die Plakate früher, also fünf Wochen vor den Wahlen, aufgehängt werden sollen, kann sich der Gemeinderat einverstanden erklären.»

Felix Tenger, Neuhauser Gemeindepräsident im Namen des Gemeinderats

Die anderen Fraktionen unterstützten Juckers Anliegen an der Einwohnerratssitzung, genauso wie die zuständige Gemeinderätin Franziska Brenn (SP). Nachdem das Postulat mit 17:1 Stimmen überwiesen wurde, hat der Gemeinderat jetzt einen Bericht ausgearbeitet.

Direkte Auswirkungen auf den Wahlkampf

«Mit ihrem Vorschlag, dass die Plakate früher, also fünf Wochen vor den Wahlen, aufgehängt werden sollen, kann sich der Gemeinderat einverstanden erklären», schreibt Gemeindepräsident Felix Tenger (FDP) im Namen des Gemeinderats darin.

Für den Wahlkampf 2024 hat das bereits direkte Auswirkungen für die Parteien – und die Stimmbürger:

Die Plakate müssen innert sieben Tagen nach der Wahl abgeräumt sein. Faktisch werden in Neuhausen mit der neuen Regelung im Wahlkampf 2024 von Mitte Juli bis Ende November durchgehend Plakate hängen.

Wer die Bestimmungen nicht beachtet, zahlt bis zu 500 Franken Busse

Der Gemeinderat nennt im Bericht weitere Ausführungsbestimmungen für die kantonalen und kommunalen Wahlen; so braucht jede Partei eine Kontaktadresse, welche für die Plakatierung zuständig ist. Widerrechtlich aufgestellte Plakate können nach Kontaktaufnahme mit der zuständigen Kontaktadresse von der Verwaltungspolizei kostenpflichtig entsorgt werden. Es droht eine Busse von bis zu 500 Franken. Die Plakate dürfen des Weiteren weder mit Klebeband noch mit Klebstoff oder Schrauben befestigt werden.

Zur zweiten Forderung Juckers, es solle definiert werden, wo die Plakate aufgehängt werden können, verweist der Gemeinderat auf das Merkblatt über die Standorte von Strassenreklamen des Schaffhauser Tiefbauamts – in welchem es, allgemein gehalten, um die Verkehrssicherheit geht, aber nicht speziell um die Gemeinde Neuhausen. Vielmehr werden die Strassenabstände der Reklamen sowie unerlaubte Standorte genannt. Dazu gehören etwa Kurven, Kuppen und Engpässe, aber auch Kreisel und Unfallschwerpunkte.

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