Elf Personen wegen vereisten Scheiben verzeigt

Lucas Blumer | 
1 Kommentar

Am Freitagmorgen hat die Schaffhauser Polizei in Beringen und in Neuhausen am Rheinfall Kontrollen betreffend vereisten Fahrzeugscheiben durchgeführt. Insgesamt mussten dabei 11 Personen verzeigt werden.

In der Zeitspanne zwischen 06.15 Uhr und 08.30 Uhr am Freitagmorgen kontrollierte die Schaffhauser Polizei an mehreren Stellen in Neuhausen am Rheinfall und in Beringen Fahrzeuge im Verkehr. Das schreibt die Schaffhauser Polizei in einer Medienmitteilung.

Aufgrund von vereisten oder nur teilweisen freigekratzten Autoscheiben mussten elf Personen (neun Autos und zwei Lieferwagen) zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verzeigt werden.

Die Schaffhauser Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass jede Person, die mit eingeschränkter Sicht fährt, sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Neben Front- und vorderen Seitenscheiben, müssen Scheinwerfer, Blinker und Rückspiegel sowie Fahrzeugdach und Motorhaube komplett von Eis und Schnee befreit sein.  

Kommentare (1)

Willi Josel Mo 13.02.2023 - 19:24

Schon wieder!

Bereits vor wenigen Tagen habe ich einen Leserbrief mit dem folgendem Inhalt publiziert:

Scheiben kratzen >>> JA
Scheinwerfer und Blinker >>>> auch eher JA
Dach und Motorhaube von Schnee UND EIS befreien NEIN!
Wie soll man dies bewerkstelligen, wenn es Minusgrade hat???

Ich bin gespannt wie mir die Polizei das vordemonstriert

Mit einem Hinweis auf Verkehrsregeln Verordnung (VRV) Artikel 57 Abs. 1+2 trage ich zur Entscheidungsfindung gerne bei

Bitte an die SN Rdaktion:
könnte man diesen Text auch auf den Zeitungsseiten publizieren? Schön wäre es doch...

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