Holländische Bancomatensprenger wollen gestohlenes Geld waschen – doch sie scheitern am Casino Schaffhausen

Ende 2022 wurden im Kanton Basel-Landschaft zwei Bancomaten gesprengt. Sieben Holländer versuchten, das dabei mit Farbe markierte Bargeld in Schweizer Casinos zu waschen. In Zürich gelang ihnen das kurzfristig, in Schaffhausen gar nicht.
Anfang November 2022 haben Unbekannte zwei Bancomaten in der Gemeinde Aesch, Kanton Baselland, gesprengt und dabei insgesamt rund 400'000 Franken erbeutet. Die Bancomaten waren jedoch mit Raubstoppfarbe ausgestattet. Ein Grossteil des Geldes wurde bei der Explosion automatisch mit Farbe eingefärbt und dadurch wertlos. So jedenfalls die Theorie. Eine mittlerweile geschlossene Lücke in diesem System stellten aber Spielautomaten im Swiss Casino Zürich dar.

16 Tage nach den Explosionen gelang es zwei Holländern im Alter von 20 und 22 Jahren insgesamt 72'300 Franken des gestohlenen Geldes zu «waschen», indem sie Spielautomaten mit den markierten 1000er-Noten fütterten und ihre bargeldlosen Casino-Karten aufluden, berichtet der «Tages-Anzeiger». Anschliessend verzockten sie einen kleinen Teil des Geldes und liessen sich den Rest in «gewaschenen» Noten auszahlen.
Kein Erfolg in Schaffhausen
Der 20-jährige Holländer versuchte dieselbe Masche am darauffolgenden Tag auch im Swiss Casino in Schaffhausen. Doch anders als in Zürich hatte er keinen Erfolg. Über ein Dutzend Mal versuchte er, verfärbte 1000er-Noten in verschiedene Spielautomaten einzuwerfen, doch die Schaffhauser Automaten akzeptierten die Banknoten nicht. Schlussendlich gab er auf und fuhr zurück nach Zürich.
Noch am selben Tag betritt er erneut das Swiss Casino in Zürich, wo die Verantwortlichen den Betrug mittlerweile allerdings entdeckt hatten. Als der Holländer das Casino verlassen wollte, hielten ihn Sicherheitskräfte fest und kurze Zeit später wurde er von der Zürcher Stadtpolizei verhaftet. Er und sein 22-jähriger Landsmann waren allerdings nicht die einzigen, die auf diesem Weg das in Aesch gestohlene Geld waschen wollten. Eine Stunde nach seiner Festnahme wird ein 18-jähriger Holländer mit markierten Banknoten in der Tasche verhaftet. Eine Woche später werden vier weitere Holländer festgenommen. Auch sie hatten geplant, rund 33'000 Franken im Zürcher Casino zu waschen.
Insgesamt hatten die Holländer rund 200'000 Franken dabei, die sie in Schweizer Casinos waschen wollten. Sie alle bestritten jedoch, an den Bancomatensprengungen in Aesch beteiligt gewesen zu sein. Den Auftrag für die Geldwäsche hätten sie von einem Mann namens «Gily» erhalten, der ihnen dafür einen Drittel des gewaschenen Geldes versprochen hatte. Laut dem Forensischen Institut Zürich stammen alle sichergestellten Banknoten von den Bancomatensprengungen in Aesch.
Ältere Automaten prüfen genauer
Wie kann es sein, dass die Masche der Kriminellen im Zürcher Casino funktioniert, in Schaffhausen aber nicht? In seinem Urteil schreibt das Bundesstrafgericht, dass die Automaten in Schaffhausen seit geraumer Zeit offensichtlich mit Farbdetektoren ausgerüstet waren, während es «zumindest zweifelhaft» sei, dass das Zürcher Casino «den erforderlichen Kontrollstandard etabliert hatte».
Das will Marcus Jost, Direktor von Swiss Casinos Zürich, nicht auf sich sitzen lassen. Er hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Gegenüber dem «Tages-Anzeiger» sagt er, dass die Feststellungen des Gerichts «unvollständig und fehlerhaft» seien. Laut Jost würden die Geldscheinprüfer in den Spielautomaten Verfärbungen zwar erkennen, jedoch könne man sie nach Wunsch sensibler oder unsensibler einstellen. Im Schaffhauser Casino seien zudem ältere Modelle als in Zürich im Einsatz gestanden, welche die verfärbten Scheine erkannt haben. Nach den Vorfällen habe man Tests durchgeführt und die Automaten optimiert.
Der 20-jährige Hauptangeklagte wurde zu einer Gefängnisstrafe von 15 Monaten verurteilt und er wird für fünf Jahre des Landes verwiesen. Die weiteren Angeklagten erhielten bedingte Freiheitsstrafen von fünf bis sechs Monaten, einer muss wegen Gehilfenschaft eine Busse von 120 Tagessätzen à 30 Franken bezahlen.