Steuerentlastung für E-Autos: Neben viel Zustimmung gibt es auch erbitterten Widerstand

Der Bestand an E-Personenfahrzeugen wächst im Kanton Schaffhausen bis dato jährlich kräftig, mit einer Anpassung bei den Strassenverkehrssteuern will die Regierung den Stromern noch stärker zum Durchbruch verhelfen – zulasten der übrigen Antriebsarten. Das findet breite Zustimmung, führt aber auch zu erbittertem Widerstand aus dem ACS und der SVP.
Am 9. Februar kommt im Kanton ein heisses Eisen der Schaffhauser Verkehrs- und Steuerpolitik an die Urne: die Strassenverkehrssteuern. Wie heiss dieses Eisen ist, zeigt der Blick zurück: Seit das aktuelle Gesetz über die Strassenverkehrssteuern am 1. Januar 1969 Geltung erlangt hat, wurden nicht weniger als sieben Revisionen aufgegleist, aber keine einzige fand Anklang. Die Vorlagen scheiterten entweder an der Urne oder wurden bereits im Kantonsrat gebodigt.
Die Stossrichtung war meist darauf ausgerichtet, den steigenden Kosten für das «Strassenwesen, den Umweltschutz und verkehrspolizeiliche Aufgaben» Rechnung zu tragen, will heissen: Es sollte mehr Geld in die Staatskasse kommen. Den letzten Anlauf aus eigener Initiative lancierte die Regierung 2010, dabei stand der Kaufanreiz für energieeffiziente Personenwagen im Vordergrund – und scheiterte ebenfalls.
Auftrag des Parlaments
Jetzt liegt mit der «Teilrevision des Gesetzes über die Strassenverkehrssteuern» ein neuer Vorschlag auf dem Tisch, der die Einführung einer CO₂-abhängigen Strassenverkehrssteuer vorsieht und vom Kantonsrat mit 36 gegen 21 Stimmen für erheblich erklärt wurde. Ziel unter anderem: die «Steigerung der Attraktivität einer möglichst umweltschonenden Mobilität», wie es in der Vorlage heisst. Spannend daran: Im Kanton Schaffhausen wächst der Bestand an reinen E-Autos – also ohne Hybrid-Fahrzeuge – bereits deutlich an.
In neun Jahren von 65 auf 1802
In Schaffhausen ist der Bestand der reinen E-Fahrzeuge seit 2015 deutlich gewachsen. Zum Stichtag 30. September 2015 waren im Kanton nur gerade 65 vollelektrische Personenwagen gemeldet, das entsprach damals 0,1 Prozent des gesamten Personenwagenbestandes. In der Folge entwickelten sich die Zahlen der zugelassenen E-Fahrzeuge aber rasch gegen oben: Von 96 Fahrzeugen (2016) über 130 (2017) zu 190 (2018) waren sehr robuste Zuwachsraten zu beobachten, gleichwohl lag der Anteil am Gesamtbestand der Personenwagen noch immer bei unter einem Prozent. Diese Schwelle wurde im Jahr 2021 dann überschritten, als der Bestand zum Stichtag 676 reine E-Personenwagen betrug.
Das Jahr 2022 brachte erneut fast eine Verdoppelung des Bestands, weil die 1039 Fahrzeuge inzwischen 2,2 Prozent des Gesamtbestandes ausmachten, im Jahr danach flacht die Kurve wieder etwas ab. 2023 wächst der E-Auto-Bestand um 350 und liegt neu bei 2,9 Prozent. Im Jahr 2024 fällt die Zunahme bei den Neuzulassungen wieder deutlich aus, sodass ein Zuwachs von 413 Fahrzeugen und ein Bestand von 1802 resultiert – das entspricht dem Anteil von 3,6 Prozent und einer Steigerung von fast 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Sicherheit und Förderung?
Blickt man auf die letzten Zulassungszahlen vom November 2024, so wird deutlich, dass sich die Entwicklung nur unmerklich verlangsamt: 27,3 Prozent der Neuzulassungen in Schaffhausen entfielen auf reine Elektrofahrzeuge, weitere 6,1 Prozent waren dem Hybrid-Bereich zuzuordnen. Höhere Werte wurden in diesem Zeitraum nur in den Kantonen Bern, Thurgau und Zug verzeichnet.
«Wir müssen 2050 CO₂-Neutralität erreichen, dazu haben wir uns verpflichtet.»
Zusammengefasst: Es bewegt sich etwas. Trotz der deutlichen Zuwachsraten liegt Schaffhausen damit per 2024 unter dem Schweizer Schnitt, der bei 4,2 Prozent liegt. Aber wenn die Entwicklung in der Region weitgehend analog zum Rest der Schweiz verläuft, warum will man den Kauf von Elektrofahrzeugen dennoch attraktiver machen?
Klarheit und Klima
Wir sprechen mit dem zuständigen Regierungsrat Martin Kessler, selber schon länger Eigentümer eines Elektrofahrzeugs. Er nennt drei Gründe für die Förderung: Neben dem Auftrag des Parlaments soll die Vorlage eine juristisch belastbare Besteuerung von Elektrofahrzeugen ermöglichen – etwas, das bisher nur in einer Verordnung geregelt ist. Mit der stärkeren Verbreitung von E-Autos werde diese Frage aber drängender. «Und dann ist uns als drittes Argument natürlich auch der Klimaschutz ein Anliegen», sagt Kessler, «wir müssen 2050 CO₂-Neutralität erreichen, dazu haben wir uns verpflichtet.» Er macht aber auch keinen Hehl daraus, dass die aktuelle Revision nur eine sehr kleine Lenkungswirkung erzielen werde, «bei der Anschaffung eines Elektroautos dürfte die Steuerfrage kaum eine gewichtige Rolle spielen», sagt er.
Gewerbe positiv eingestellt
Und wie beurteilt das Gewerbe die Frage? Luca Jaquet präsidiert die Sektion Schaffhausen des Auto Gewerbe Verbandes Schweiz (AGVS) und findet, dass die «Entwicklung der Elektromobilität in der Schweiz stagnierend bis rückläufig ist und die Kundschaft sich eher zurückhalte». Mit Blick auf die Zuwachsraten bei den E-Fahrzeugen im Kanton Schaffhauser sagt er, dass es dem lokalen Automarkt wohl «weniger schlecht als anderen» ergangen sei, trotzdem sei die Lage an der Verkaufsfront sehr schwierig. «Gerade im ersten Halbjahr 2024 lief der Verkauf sehr schlecht», sagt Jaquet. Seine Begründung für die Flaute: «Wer sich ein Elektrofahrzeug anschaffen wollte, hat das getan», ein Teil des Marktes sei gesättigt.
«Wer sich ein Elektrofahrzeug anschaffen wollte, hat das getan.»
Die übrigen Interessenten könnten aus praktischen und finanziellen Gründen nicht auf Elektro-Antrieb umsteigen. «17 Prozent der Eigenheimbesitzer fahren elektrisch, bei den Mietern sind es nur 7 Prozent», sagt Jaquet und meint damit: Wenn weder am Arbeitsplatz noch zu Hause eine Ladestation zur Verfügung stehe, sei der Betrieb eines rein elektrischen Fahrzeugs schon eine Herausforderung. «Auf diese Problematik stösst auch das Gewerbe immer wieder», sagt Jaquet.
Die neue Besteuerungsvorlage vom 9. Februar befürwortet der AGVS Schaffhausen, es gehe um die Frage, wie man die Besteuerung fair regle, ohne einzelne Antriebsarten scharf abzustrafen, aber die Elektrofahrzeuge gleichwohl in die reguläre Besteuerung aufnehme. Zwar werden Eigentümer eines Elektrofahrzeugs belohnt, handelt es sich beim E-Fahrzeug aber um ein grösseres oder schwereres Gefährt, müsse der Besitzer auch tiefer in die Tasche greifen. «Das neue System kommt der Praxis am nächsten, ist tauglich und fairer», sagt AGVS-Präsident Jaquet, «wir halten es auch schweizweit für eine der besten Lösungen.»
TCS stimmt wohl zu
Ganz ähnlich positiv tönt es bei Roger Roth, Präsident der Schaffhauser TCS-Sektion. Noch stehe die offizielle Parolenfassung im Vorstand des Vereins an, aber die Zeichen für die Vorlage sind positiv. «Wir haben das im vergangenen Jahr mit der Regierung angeschaut, der Tenor war damals, dass das ein vernünftiges Instrument ist, das die Steuereinnahmen deckelt und nicht weiter anwachsen lässt.»
«Wir haben das im vergangenen Jahr mit der Regierung angeschaut, der Tenor war damals, dass das ein vernünftiges Instrument ist, das die Steuereinnahmen deckelt und nicht weiter anwachsen lässt.»
Gleichzeitig erfülle die Teilrevision mit der höheren Besteuerung von schweren und leistungsstarken Fahrzeugen ein Anliegen des TCS, «und das unabhängig von der Antriebsart». Daher sei man zur Einschätzung gekommen, dass es sich um eine sinnvolle Anpassung handelt.
SVP und ACS bekämpfen Vorlage
Keine Freude löst der neue Ansatz beim Automobilclub Schweiz (ACS), Sektion Schaffhausen aus, sagt Präsident Robin Dossenbach. Was er als Autohändler feststellt, ist eine gewisse Zurückhaltung gegenüber den E-Fahrzeugen, das hat teils ideologische, teils finanzielle oder technische Gründe wie beispielsweise mangelnde Ladeinfrastruktur am Wohnort. «Wenn jetzt eine alleinerziehende Mutter mit einem älteren Benzinfahrzeug bestraft wird, der Käufer eines grossen E-Autos aber begünstigt wird, ist das nicht sinnvoll.»
Zwar räumt Dossenbach ein, dass eine Revision des Gesetzes angezeigt ist, gleichzeitig würden neue technologische Fortschritte in diesem Bereich anstehen, welche eine grössere Verbreitung der E-Mobilität per se befördern würden. Sein Fazit: In der jetzigen Form ist die Vorlage eine einseitige Bevorzugung, «so wie sie jetzt auf dem Tisch liegt, kann der ACS Schaffhausen das nicht befürworten – da muss man nochmals über die Bücher».
«Wenn jetzt eine alleinerziehende Mutter mit einem älteren Benzinfahrzeug bestraft wird, der Käufer eines grossen E-Autos aber begünstigt wird, ist das nicht sinnvoll.»
Während sich die FDP «mit wenig Euphorie» für die Vorlage ausspricht, lehnt die SVP sie ab, denn sie erkennt eine «staatliche Ungleichbehandlung von Verkehrsteilnehmern» und verlangt eine Besteuerung «nach der tatsächlichen Nutzung der Strassen und nicht nach der Antriebsart».
Auf den ersten Blick sieht die Abstimmung nach einer klaren Sache aus, aber das Eisen «Strassenverkehrsteuern» bleibt ein heisses.