Alkohol am Weihnachtsfest: Ab wann wird mir der Führerschein entzogen?
Alkohol im Strassenverkehr ist gefährlich. Gerade zur Weihnachtszeit übertreiben es einige gerne mit dem Konsum von Bier, Wein und Co. Hier lesen Sie, ab wann das nicht mehr ok ist.
Alkohol gehört für viele genauso zum Weihnachtsfest dazu wie der leuchtende Baum oder das Auspacken der Geschenke. Wein, Bier, Glühwein und Co. können aber auch zur Gefahr im Strassenverkehr werden. Der Touring Club Schweiz (TCS) warnt daher während der Festtage vor Alkohol am Steuer.
Der TCS rät: «Am besten ist auf jeden Fall, man verzichtet vor dem Fahren ganz auf Alkohol. Denn nach einem Glas Bier oder Wein sieht man weniger gut, man reagiert langsamer und geht mehr Risiken ein.»
Ab welchem Blutalkoholwert muss ich eine Busse bezahlen?
Ein Glas Bier führt zu einem Blutalkoholwert zwischen 0,2 und 0,5 Promille, abhängig von Grösse, Gewicht und davon, wie schnell man trinkt. Wird man mit 0,5 bis 0,79 Promille in eine Polizeikontrolle, führt dies zu einer Verwarnung und einer Busse in Höhe von etwa 600 bis 800 Franken.
Ab wann muss ich den Führerschein abgeben?
Wer zusätzlich noch Verkehrsregeln gebrochen hat, darf noch mehr zahlen und muss den Führerschein für mindestens einen Monat abgeben. Die Höhe der Busse kann von Fall zu Fall variieren.
Wer über 0,8 Promille im Blut hat, muss den Führerschein für mindestens drei Monate abgeben. Hinzu kommt eine hohe Busse. Im Wiederholungsfall droht eine Gefängnisstrafe von ein bis drei Jahren.
Ab 1,6 Promille werden die Betrunkenen Autofahrer dann so richtig rangenommen. Eine Expertin oder ein Experte muss in solchen Fällen abklären, ob die betroffene Person alkoholsüchtig ist. Mehrere Monate darf kein Alkohol getrunken werden. Der Nachweis dafür erfolgt mittels einer Haarprobe. Den Führerausweis kann man nur zurückerhalten, wenn der Experte oder die Expertin grünes Licht dafür gibt.