Entscheid des Obergerichts: Osamah M. bleibt in Ausschaffungshaft
Das Schaffhauser Obergericht hat die Beschwerde des verurteilten Terrorhelfers Osamah M. gegen seine Ausschaffungshaft abgewiesen. Diese sei erforderlich, um die absehbare Ausschaffung von Osamah M. durchzuführen.
Das Obergericht schreibt in seinem Urteil vom 15. Oktober, dass es die Beschwerde von Osamah M. gegen seine Ausschaffungshaft abweist. Das schreibt das Obergericht am heutigen Freitag in einer Medienmitteilung.
Die Ausschaffungshaft sei rechtens, da ein umfassender Ausweisungsentscheid vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) vorliege. Zwar sei gegen diesen Entscheid eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig, dies habe jedoch keinen Einfluss auf die Rechtmässigkeit der Haft.
Vom unter anderem wegen Beteiligung bei der Terrororganisation «Islamischer Staat» verurteilten Iraker gehe eine «schwerwiegende Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz aus», wie das Obergericht auf Grundlage von Erkenntnissen der zuständigen Bundesbehörden schreibt. Weiter sprechen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Osamah M. untertauchen könnte, so das Obergericht.
Deshalb ist das Obergericht überzeugt, dass die Ausschaffungshaft notwendig sei, um die absehbare Ausschaffung von Osamah M. durchzuführen.