Sozialhilfe: Stadt Schaffhausen ordnet Behördenzuständigkeit neu
Die Organisation der städtischen Sozialhilfebehörde wird neu geregelt: Wie die Stadt Schaffhausen mitteilt, hat der Stadtrat eine Änderung des entsprechenden Reglements verabschiedet. Die Sozialhilfebehörde beschliesst momentan in monatlichen Sitzungen finanzielle Einzelfallhilfen auf Antrag der Fallführungen aus der Abteilung Existenzsicherung. Dies sei in Notlagen jedoch weder zweckdienlich noch umsetzbar, schreibt das Sozialreferat. Da Unterstützungsleistungen an übergeordneten Gesetzen ausgerichtet sind, besteht im weitaus grössten Teil der Fälle ein Rechtsanspruch der Klientinnen und Klienten auf eine bestimmte, genau bezifferte Leistung.
Tarife für bestimmte Leistungen festgelegt
Neu werde die finanzielle Einzelfallhilfe grundsätzlich von den professionell mit der Sozialhilfe befassten Mitarbeitenden der Abteilung Existenzsicherung im Vier-Augen-Prinzip direkt rechtsverbindlich festgelegt und verfügt. Die Sozialhilfebehörde sorge für einen effizienten Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel und überwache die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, schreibt die Stadt. So löse sich die Sozialhilfebehörde von einer Einzelfallbeurteilung weitgehend und legt Richtwerte und Tarife für bestimmte Leistungen fest. Die Umsetzung der neuen Behördenorganisation und des angepassten Antragswesens erfolge per 1. August 2024. Gleichzeitig treten die entsprechenden Reglementsänderungen in Kraft.