Schaffhauser Kantonsarzt warnt vor steigenden Keuchhusten-Zahlen

Lucas Blumer | 
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Die Kantonsarzt warnt vor steigenden Keuchhusten-Fallzahlen. Symbolbild: Pixabay

Der Schaffhauser Kantonsarzt Christoph Anders informiert in einem Rundschreiben an Lehrpersonen im Kanton Schaffhausen über vermehrte Vorfälle von Keuchhusten. Schulen werden darum gebeten, Häufungen von Krankheitsfällen zu melden.

In der Schweiz grassiert eine Keuchhusten-Welle. Bei Keuchhusten handelt es sich um eine hochansteckende bakterielle Infektionserkrankung der Atemwege. Über mehrere Wochen treten heftige Hustenattacken auf. Für ansonsten gesunde Kinder ist Keuchhusten meist nicht lebensgefährlich, aber mühsam und kräftezehrend. Säuglinge und Kleinkinder sind besonders gefährdet. 

Auch in Schaffhausen wurden auch vermehrt Fälle gemeldet, wie der kantonsärztliche Dienst in einem Schreiben an die Lehrpersonen mitteilt. Von einem «massiven Ausbruch» könne aber im Kanton Schaffhausen nicht die Rede sein. Deshalb seien aktuell auch keine gesundheitspolizeilichen Massnahmen angezeigt, schreibt Kantonsarzt Christoph Anders. Trotzdem werden die Primar- und Sekundarschulen gebeten, Meldung zu erstatten, sofern mehrere bestätigte Fälle von Keuchhusten unter den Schülerinnen und Schülern festgestellt werden.

Die Ansteckung mit Keuchhusten erfolgt von Person zu Person durch Speicheltröpfchen beim Sprechen oder Husten. Symptome sind Fieber, Schnupfen und leichter Husten, der sich nach ein bis zwei Wochen zu heftigen Hustenanfällen wandelt, die bis zu 50 Mal am Tag oder in der Nacht stattfinden.

An Keuchhusten erkrankte Schülerinnen und Schüler können vom Unterricht ausgeschlossen werden, sobald zwei oder mehr Kinder erkrankt sind. In diesem Fall prüft der kantonsärztliche Dienst, ob eine temporäre Suspension angemessen ist. Die Dauer des Schulausschlusses beträgt fünf Tage, sofern das erkrankte Kind mit Antibiotika behandelt wird. Wird auf eine Antibiotikabehandlung verzichtet, dauert der Schulausschluss 21 Tage.

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