Diese elf Fragen zum Fall Fabienne W. soll der Schaffhauser Regierungsrat beantworten

Lucas Blumer | 
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Der Schaffhauser Kantonsrat wird sich in naher Zukunft mit einer Interpellation zum Fall Fabienne W. befassen. Bild: SN-Archiv

Fünf Kantonsratsmitglieder haben in Verbindung zum Fall Fabienne W. eine fraktionsübergreifende Interpellation vorbereitet, die sie an der Sitzung am kommenden Montag einreichen werden. Die Interpellation besteht aus den folgenden elf Fragen zum Fall Fabienne W.

Der Fall Fabienne W. wird die Politik weiter beschäftigen: Am 3. Juni wollen die fünf Kantonsräte Linda De Ventura (SP), Gianluca Looser (Junge Grüne), Mayowa Alaye (GLP), Matthias Freivogel (SP) und Maurus Pfalzgraf (Junge Grüne), eine Interpellation im Kantonsrat einreichen, die aus elf Fragen besteht, die baldmöglichst vom Regierungsrat beantwortet und im Kantonsrat diskutiert werden sollen.

Weiter schreiben die Kantonsräte, dass es für das Vertrauen in die Schaffhauser Justiz und Polizei unverzichtbar sei, dass die Öffentlichkeit umfassend über die Geschehnisse aufgeklärt werde. Die Ereignisse müssten unabhängig untersucht werden und allenfalls notwendige Verbesserungen im Umgang der Strafverfolgungsbehörden mit sexualisierter Gewalt und Gewalt an Frauen umgesetzt werden.

Mit diesen elf Fragen wird sich die Regierung nun befassen müssen:

  1. Unabhängige Untersuchung: Die Interpellanten wollen wissen, ob der Regierungsrat bereit ist, eine unabhängige externe Untersuchung des Falls Fabienne W. in Auftrag zu geben.

  2. Externer Audit: Es wird ein externer Audit vorgeschlagen, um die Abläufe bei der Polizei und Staatsanwaltschaft hinsichtlich geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt gegen Frauen zu überprüfen.

  3. Handlungsbedarf: Die Regierung soll klären, ob bei der Verfolgung von sexualisierter Gewalt und Gewalt gegen Frauen Handlungsbedarf besteht und wie eventuelle Mängel behoben werden können. Weiter wollen die Interpellanten wissen, was im Nachgang zum Fall Fabienne W. passiert.

  4. Schulung und Weiterbildung: Es wird nach der Ausbildung und Weiterbildung der Mitarbeitenden der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte im Umgang mit Gewaltopfern gefragt sowie nach dem interkantonalen Vergleich in diesen Bereichen.

  5. Unabhängige Beschwerdestelle: Weiter fragen die Interpellanten, ob die Regierung bereit sei, die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Beschwerden gegen die Schaffhauser Polizei zu prüfen.

  6. «Berner Modell»: Die Position der Regierung zu analogen Massnahmen des «Berner Modells», das umfassende medizinische Versorgung durch weibliche Fachpersonen und Spurensicherung ohne Anzeigepflicht bietet, soll dargestellt werden. Die Interpellanten weisen darauf hin, dass das Berner Modell bereits in anderen Kantonen umgesetzt wurde.

  7. Vertrauen der Bevölkerung: Die vom Regierungsrat geplanten Massnahmen zur Wiederherstellung des Vertrauens der Bevölkerung in die Staatsanwaltschaft und Polizei sollen erläutert werden.

  8. Umsetzung der Istanbul-Konvention: Der aktuelle Stand und die Sicherstellung der Umsetzung des kantonalen Aktionsplans zur Istanbul-Konvention bis 2026 sollen dargestellt werden. Die Istanbul-Konvention definiert Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt als Menschenrechtsverletzung. Mit der Ratifizierung des Abkommens verpflichtet sich die Schweiz, diese Gewaltformen zu verhindern und zu bekämpfen.

  9. Interne Untersuchungen: Die Interpellanten wollen wissen, welche internen Abklärungen und Untersuchungen bis zum Zeitpunkt der Stellungnahmen der Schaffhauser Staatsanwaltschaft und der Polizeidirektorin Cornelia Stamm Hurter stattfanden.

  10. Öffentlichkeitsinformation: Es wird eine Stellungnahme zu mehreren Vorwürfen gegen die Staatsanwaltschaft und Polizei im Zusammenhang mit dem Fall gefordert. Der Interpellationstext umfasst Vorwürfe bezüglich unzureichender forensischer Untersuchungen, verspäteter Hausdurchsuchungen und der unzureichenden Beweismittelsicherungen.

  11. Untersuchungshaft: Es soll geklärt werden, ob im Zusammenhang mit diesem Fall Untersuchungshaft angeordnet wurde und für wie viele Personen.

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Kommentare (1)

Jürg Grüter Mi 29.05.2024 - 16:00

Gehört der Rechtsverdreher zur gleichen Partei wie die zuständige Regierungsrätin? Dann hätten wir die Erklärung

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