2024 gibt der Kanton Schaffhausen 72 Millionen Franken für Prämienverbilligung aus

Im Jahr 2024 werden voraussichtlich rund 72 Mio. Franken (Bund, Kanton, Gemeinden) für Prämienverbilligungen ausgezahlt, teilt der Regierungsrat mit.
Der Regierungsrat hat die Verordnung über den Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes geändert. Die Verordnungsrevision legt die Einzelheiten zur Ausrichtung der Prämienverbilligungsbeiträge im Jahr 2024 fest. Dazu werden die Durchschnittsprämien für Ergänzungsleistungen zur AHV/IV im Kanton Schaffhausen herangezogen.
Die Richtprämien 2024 für die Stadt Schaffhausen/Neuhausenam Rheinfall wurden vom Regierungsrat wie folgt festgesetzt:
Erwachsene zahlen 5'620 Franken pro Jahr,
junge Erwachsene im Alter von 19 bis 25 Jahren zahlen 3'699 Franken pro Jahr
Kinder zahlen 1'295 Franken pro Jahr.
In den übrigen Gemeinden betragen die Kosten für
Erwachsene 5'233 Franken pro Jahr,
für junge Erwachsene im Alter von 19 bis 25 Jahren 3'411 Franken pro Jahr und
für Kinder 1'204 Franken pro Jahr.
Im Kanton Schaffhausen steigen die EL-Richtprämien und damit auch die anrechenbaren Prämien im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 7 bis 8,5 Prozent in beiden Prämienregionen und in allen Altersgruppen.