Schulleitungen für alle Schulen im Kanton

Andreas Schiendorfer | 
Lesenswert
Noch keine Kommentare
Ein Schulleiter soll auch im Kanton Schaffhausen zum Standard werden, der Regierungsrat schlägt eine Finanzierungsvariante vor. Im Bild das Neuhauser Schulhaus Rosenberg am ersten Tag des Schuljahres 23/24 mit dem neuen Schulleiter Christian Schenk, der auf Stefan Balduzzi folgte. Archivbild: mdu

Ein bald 25 Jahre dauernder Prozess kommt in eine neue Phase. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur flächendeckenden Einführung geleiteter Schulen gestartet. Neu soll der Kanton einen Teil der entstehenden Kosten übernehmen.

Geleitete Schulen gehören schweizweit zum Standard, nicht nur an Kantons- und Berufsfachschulen wie seit langem auch in Schaffhausen, sondern generell an Primar- und Sekundarschulen. In Schaffhausen sind jedoch – nach Versuchen mit teilautonom geleiteten Schulen (Tags) bereits 1999 in Stein am Rhein und in der Stadt Schaffhausen – mehrere Anläufe, eine gesetzliche Regelung einzuführen, mit jeweils klaren Ergebnissen gescheitert, auf kantonaler Ebene mit der Ablehnung des Schulgesetzes im Februar 2009 und einer spezifischen Vorlage im März 2012, auf städtischer Ebene im März 2010, obwohl der Stadtrat damals mit drastischen Worten – «Orientierungslosigkeit und Ohnmacht machen sich an vielen Orten breit» – für ein Ja geworben hat.

Schulleitungen in 15 Gemeinden

Ungeachtet dessen haben verschiedene Gemeinden freiwillig und bei eigener Finanzierung gehandelt und zunächst Schulleitungen oder Schulvorsteher zur Übernahme gewisser administrativer Aufgaben ohne Entscheidungsbefugnisse eingeführt. Aufgrund einer Motion von Werner Schöni (SVP) konnte mit Inkrafttreten auf den 1. August 2017 die rechtliche Basis für diese freiwillige Einführung der Schulleitungen geschaffen werden. Mittlerweile gibt es in 15 Schaffhauser Gemeinden sogenannte Schulleitungen mit Kompetenzen, und auch in der Stadt Schaffhausen ist der entsprechende Prozess nach einem Postulat von Diego Faccani (FDP) wieder angestossen worden.

Damit war die Basis gegeben, um auch auf kantonaler Ebene einen neuerlichen Versuch zu starten: Im Mai 2019 wurde das Postulat «Flächendeckend geleitete Schulen im Kanton Schaffhausen» von René Schmidt (GLP) in eine verbindliche Motion umgewandelt (vgl. SN vom 9. Mai 2019).

Anteil an Besoldungskosten erhöhen

Die Schulleitungen, welche sämtliche operativen Aufgaben erfüllen, scheinen mittlerweile mehrheitsfähig zu sein, auch wenn es die Bedenken, die im Laufe der Jahre geäussert worden sind, nach wie vor ernst zu nehmen sind, so etwa die Angst vor einer überbordenden Bürokratie und einem undurchschaubaren Verwaltungsapparat im Bildungsbereich. Gewissen Vorbehalten in Bezug auf die kommunale Autonomie wird vom Erziehungsdepartement insofern Rechnung getragen, als es den Gemeinden überlassen wird, wie sie die strategische Führung des Schulwesens regeln wollen, durch Schulbehörden wie bisher oder durch den Gemeinderat.

Nach dem Nichteintreten des Kantonsrats auf die Vorlage «Neuausrichtung der Mitfinanzierung der Volksschule durch den Kanton (Ressourcensteuerung)» (vgl. SN vom 24. Januar 2023) interessiert nun bei der Vernehmlassung nicht zuletzt die Finanzierungsfrage. Dass sich der Kanton beteiligen muss, wenn die Schulleitungen wirklich in allen Gemeinden eingeführt werden soll, steht wohl ausser Frage.

Bislang übernimmt der Kanton 42,3 Prozent der Kosten für die Löhne der Lehrpersonen. Dieser Anteil soll nun um 3,4 Prozent auf neu 45,7 Prozent angehoben werden. Im Gegenzug sollen die Gemeinden die Besoldungskosten der Schulleitungen und allfälliger Sekretariatsmitarbeitenden vollumfänglich zu tragen haben.

Bei den Berechnungen geht der Kanton, wie in der Stadt Schaffhausen, neu von einem Richtwert von 238 Schülerinnen und Schülern für ein 100 Prozent Schulleitungspensum aus (0,42 statt wie bisher 0,34 Stellenprozent pro Schüler).

Für die vorgeschlagene Finanzierungsvariante führt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsvorlage folgende Gründe an: Es entsteht kein zusätzlicher administrativer Aufwand für die Finanzierung, die auch gesetzgeberisch einfach umzusetzen ist durch Anpassung des Prozentanteils des Kantons an die Aufwendungen für die Lehrpersonenbesoldung (Art. 92 Abs. 1 Schulgesetz). Es berücksichtigt automatisch die Lohnentwicklungen, aber auch die Schwankungen bei zu- oder abnehmender Anzahl von Lehrpersonen. Schliesslich können die Gemeinden frei entscheiden, ob sie ein Schulsekretariat installieren und zu welchem Lohn und Pensum sie die Mitarbeitenden anstellen möchten.

Offener lässt der Regierungsrat die Frage, in welchem rechtlichen Status die Schulleiterinnen und Schulleiter angestellt werden sollen. Die Vorlage führt die Pro- und Kontra-Argumente für eine kommunale und eine kantonale Anstellung auf. Für die von der Regierung favorisierte kantonale öffentlich-rechtliche Anstellung sprechen nicht zuletzt die Vereinfachung für all jene Schulleitenden, welche eine Doppelanstellung als Schulleitung und Lehrperson innehaben. Je nach Ausgang der Vernehmlassung ist für den Regierungsrat im späteren Bericht und Antrag aber auch eine andere Anstellungsvariante denkbar.

Kein Lehrdiplom mehr nötig

Wichtig ist, dass die Schulleiterinnen oder Schulleiter künftig kein Lehrdiplom mehr besitzen müssen, weshalb sie den Lehrermangel nicht verschärfen. Erforderlich ist aber eine spezifische Schulleitungsausbildung, an deren Kosten sich der Kanton bei einer kantonalen Anstellung beteiligen würde. Die Form der Organisation und der Zusammenarbeit im Bereich der geleiteten Schulen bleibt wie die Frage der strategischen Führung weiterhin den Gemeinden überlassen.

Die Vernehmlassung des Erziehungsdepartements dauert bis zum 8. Dezember. Die definitive Vorlage wird im Frühjahr 2024 dem Kantonsrat überwiesen.

Ist dieser Artikel lesenswert?

Ja
Nein

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren