Vereinfachungen für die Bewilligung von Solaranlagen

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Wer im Kanton Schaffhausen eine Solaranlage installieren möchte, braucht seit dem 1. Januar 2019 in den meisten Fällen keine Baubewilligung mehr. Die kantonale Richtlinie «Solaranlagen effizient und gut gestaltet» ist deshalb angepasst worden. Das teilte der Kanton in einer Medienmitteilung mit. Diese Richtlinie zeigt auf, wie Solaranlagen ästhetisch ins Dach oder die Fassade eingepasst und unter welchen Bedingungen sie auch auf denkmalgeschützten Bauten oder in Ortsbildschutzzonen gebaut werden können.

Solaranlagen sind über eine Anpassung des Raumplanungsrechts bewilligungsrechtlich privilegiert, so dass in den meisten Fällen keine Bewilligungs-, sondern lediglich eine Meldepflicht besteht.

Die nun überarbeitete Richtlinie «Solaranlagen effizient und gut gestaltet» des Kantons weist Bauwilligen, Planenden von Solaranlagen und Behörden durch die vereinfachten Verfahren. Zusätzlich enthält sie zahlreiche Beispiele für vorbildlich eingepasste Solaranlagen. Wo es zwischen energiepolitischen Anliegen und Aspekten des Natur- und Heimatschutzes abzuwägen gilt, erfolgt wie bisher eine gemeinsame Beurteilung durch die zuständigen Stellen. Das Fachteam Energie und Gestaltung will dabei zusammen mit der Eigentümerschaft und der Gemeinde nach pragmatischen Lösungen, die schnell umgesetzt werden können, suchen. Das Fachteam besteht aus je einem Mitglied der Denkmalpflege und der Energiefachstelle, in der Stadt Schaffhausen ergänzt durch eine Vertretung der Stadtplanung. (rd)

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