Kanton Schaffhausen bereitet sich auf zweite Corona-Welle vor

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Aufgrund stark ausgeweiteter Testkriterien durch den Bund passt der Kanton Schaffhausen sein Corona-Testkonzept an. Bild: Key

Paradigmenwechsel im Kanton Schaffhausen: Das Gesundheitsamt bearbeitet das Konzept, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Unter anderem dürfen nun Apotheken und Hausärzte Corona-Tests durchführen.

Wie das Gesundheitsamt des Kantons Schaffhausen am Dienstagnachmittag mitteilte, werden derzeit Massnahmen ergriffen, um sich auf eine zweite Corona-Welle vorzubereiten. Die Ferien- und Reisezeit sowie Nachlässigkeit der Bevölkerung in der Umsetzung der Hygiene-Regeln sollen zu einem vermehrten Bedarf an Covid-19-Abklärungen führen und lassen die Fallzahlen wieder ansteigen, schreibt das Gesundheitsamt. Deswegen baue man zusammen mit dem Kantonsspital Schaffhausen die Kapazitäten zur Abklärung und Nachverfolgung von Corona-Fällen aus und bereite sich auf lokale Krankheitsausbrüche vor.

Neues Testkonzept

Das Gesundheitsamt habe ein neues Testkonzept erarbeitet. Aufgrund stark ausgeweiteter Testkriterien durch den Bund, die beispielsweise das Testen aller Personen in Quarantäne empfehlen, steige der Bedarf an Abklärungen und Covid-19-Tests deutlich an. Das neue Testkonzept soll gewährleisten, dass diese Abklärungen kompetent innert nützlicher Frist durchgeführt werden, ohne dass die Test-Tätigkeit zu einer zusätzlichen Verbreitung der Krankheit führt.

Rückgrat der Abklärungstätigkeit bilde nach wie vor das Kantonale Abklärungszentrum (KAZ) im ehemaligen Pflegezentrum auf dem Geissberg, das dank des grossen Engagements der Haus- und Spitalärzte, des Pflegepersonals und zahlreichen Helferinnen und Helfern weiter betrieben werden kann. Zu beachten sei, dass Abklärungen und Tests nur nach Voranmeldung durch Zuweisung durch den Haus- oder Kinderarzt oder durch die Corona-Hotline des Kantons durchgeführt werden. Um die zu erwartende Zunahme der Tests bewältigen zu können, wurden die Öffnungszeiten des KAZ ausgebaut.

Zusätzlich können auch Hausärzte und Apotheken, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, Covid-19-Tests durchführen. Apotheken sollten allerdings nur von Personen aufgesucht werden, die keine oder nur leichtgradige Krankheitssymptome aufweisen.

Kranke Personen sollen unbedingt mit ihrem Hausarzt Kontakt aufnehmen, schreibt das Gesundheitsamt. Eine entsprechende Liste mit Apotheken, welche die Voraussetzungen zur Durchführung von Corona-Tests erfüllen, sollen in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.

Der Bund hat informiert, dass er die Kosten für die Tests übernimmt. Dies gilt aber nur, wenn die BAG-Kriterien für einen Test erfüllt sind. Wünscht eine Person aus einem anderen Grund, zum Beispiel wegen einer Auslandreise, einen Test, muss sie diesen selbst bezahlen.

Corona-Hotline und Contact-Tracing funktionieren im Kanton

Der Bedarf an Auskünften und Information sei ungebrochen hoch. Täglich erreichen zahlreiche Anrufe und Mails die Corona-Hotline des Kantons. Die Corona Hotline soll auch während der Sommerferien von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein.

Mit einer konsequenten Nachverfolgung jedes Coronavirus-Falls, dem Aufspüren von Kontaktpersonen, die angesteckt sein könnten, und mit der Anordnung von Quarantänen soll die Ausbreitung der Krankheit eingedämmt und jeder Krankheitsherd im Keim erstickt werden. In Schaffhausen laufe das Contact-Tracing zurzeit reibungslos und die nach wie vor wenigen positiven Fälle können gut bewältigt werden, teilt das Gesundheitsamt mit. Die aktuellen personellen Ressourcen lassen eine Kontaktaufnahme von bis zu 100 Personen innert 48 Stunden zu. Das Contact-Tracing und die Information der getesteten Personen über ihr Testresultat sei an sieben Tagen pro Woche gewährleistet.

Um auch in Schaffhausen auf einen plötzlichen Krankheitsausbruch mit vielen Kontaktpersonen – einem sogenannten Superspreader-Ereignis – vorbereitet zu sein, habe man verschiedene Ausbauoptionen geprüft. In Zusammenarbeit mit dem Zivilschutz konnte das Gesundheitsamt eine Lösung finden, um in nützlicher Frist bis zu 300 Personen kontaktieren zu können.

Bewältigung lokaler Ereignisse

Auch in Schaffhausen könne es in den nächsten Wochen zu lokalen Krankheitsausbrüchen kommen, so das Gesundheitsamt. Krankheitsfälle in Schulen oder Altersheimen seien ebenso möglich wie Erkrankungen von Personen, die sich an Veranstaltungen mit vielen Personen aufgehalten haben. Auch eine Häufung von Fällen in einer Gemeinde sei möglich. «Auf alle diese möglichen Szenarien bereitet sich das Gesundheitsamt in geeigneter und angemessener Form vor», heisst es in der Mitteilung. (bic)

Regierungsrat sagt Ja zu Covid-19-Gesetz

Der Regierungsrat stimmt dem vorgeschlagenen Covid-19-Gesetz grundsätzlich zu, wie er in seiner Stellungnahme an die Bundeskanzlei festhält. Dies teilte die Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen am Dienstagnachmittag mit. Mit dem Covid-19-Gesetz soll ein befristetes Bundesgesetz geschaffen werden für die notrechtlich erlassenen Massnahmen, die für die Bewältigung der Covid-19-Epidemie weiterhin nötig seien. Das Gesetz sieht vor, dass der Bundesrat von seinen Befugnissen nur solange und nur soweit Gebrauch machen dürfe, wie dies zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie tatsächlich nötig sei. Sollte sich zeigen, dass auf eine Massnahme verzichtet werden könne, werde der Bundesrat bereits vor Ablauf der Geltungsdauer des Gesetzes die entsprechende Verordnungsregelung wieder abschaffen. Dem Bundesrat sollen in folgenden Sachbereichen besondere Befugnisse eingeräumt werden: Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich, justizielle und verfahrensrechtliche Massnahmen, gesellschaftsrechtliche Massnahmen, insolvenz-rechtliche Massnahmen, Massnahmen für Kultur, Massnahmen im Medienbereich, Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls und im Bereich der Arbeitslosenversicherung.

«Die Regierung begrüsst das Covid-19-Gesetz im Grundsatz», heisst es in der Medienmitteilung. Allerdings würden dem Bundesrat Befugnisse eingeräumt werden, die «erheblich in die Kompetenzen der Kantone eingreifen». Entsprechend sei der vorgängige Miteinbezug der Kantone in allen Regelungsbereichen des Gesetzes, die kantonale Zuständigkeiten betreffen, zu stärken. Es sei unzureichend, dass eine Anhörung der Kantone lediglich in Bezug auf die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vorgesehen sei, so der Schaffhauser Regierungsrat. Dies müsse ein allgemeiner Grundsatz sein. Beim «Kultur-Artikel» werde beantragt, die Rollen von Bund und Kantonen besser zu klären. (bic)

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