Trockenheit: Coop und Migros verkaufen kein Feuerwerk mehr in der Region

Ralph Denzel | 
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Die Migros-Ostschweiz und auch Coop-Ostschweiz verzichtet dieses Jahr auf den Feuerwerksverkauf. Bild: Ralph Denzel

Feuerwerk gehört für viele Schweizer zum 1. August dazu. Aber die Trockenheit der letzten Wochen macht das zu einem Sicherheitsrisiko. Grosshändler ziehen nun Konsequenzen.

Eigentlich hätte heute bei den Migrosfilialen in Beringen, Herblingen und Ramsen der Verkauf von Feuerwerk für den 1. August losgehen sollen. Wie das Unternehmen auf Anfrage aber bestätigt, verzichtet man dieses Jahr darauf. «Wir stehen mit den Behörden in engem Kontakt und aufgrund der Trockenheit haben wir uns entschlossen, dieses Jahr auf den Verkauf von Feuerwerk in unseren Filialen zu verzichten», sagt Nico Canori, Kommunikationsverantwortlicher bei Migros Ostschweiz.

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern startet normalerweise immer knapp eine Woche vor dem 1. August. Dieses Jahr wolle man jedoch den in verschiedenen Regionen geltenden Warnungen und Feuerverbot Rechnung tragen und auf einen Verkauf verzichten. «Sicherheit geht einfach vor», so Nico Canori.

Auch das Grosshandelsunternehmen Coop verkauft dieses Jahr keine Feuerwerke. Dies erklärte das Unternehmen in einer Medienmitteilung. «Aufgrund der anhaltenden Wetterlage sowie der Prognose, die auch für die kommenden Tage trockenes und heisses Wetter voraussagt, hat Coop heute den Entscheid getroffen, in der ganzen Verkaufsregion Ostschweiz-Ticino auf den Verkauf von Feuerwerksartikeln bei Coop sowie bei Coop Bau + Hobby zu verzichten.» In der Region betroffen sind die Verkaufsstellen von Coop und Coop Bau + Hobby im Kanton, sowie die Filialen im Zürcher Weinland.

Auch im Kanton Schaffhausen und Thurgau gilt seit kurzem ein generelles Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das Abbrennen von Feuerwerk im Wald und in Waldesnähe ist ebenfalls verboten. Auf ein generelles Feuerwerksverbot wird aber bis auf Weiteres verzichtet, wie die Staatskanzlei am Mittwoch in einer Medienmitteilung erklärte. Erlaubt ist das Abbrennen von Feuerwerk mit den notwendigen Vorsichtsmassnahmen noch in überbauten Gebieten oder an den von den Gemeindebehörden bezeichneten Plätzen. Auch das Rheinfallfeuerwerk vom 31. Juli kann unter Beachtung der notwendigen Brandverhütungs- und Brandbekämpfungsmassnahmen durchgeführt werden.

Laut Wetterprognosen solle es bis in den August weiterhin heiss und trocken bleiben.

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