974 Bootsliegeplätze bis zum See
1836 Boote sind zwischen der Stadt Schaffhausen und dem Untersee registriert. 80 Prozent haben einen Verbrennungsmotor. 37 sind elektrisch motorisiert, darunter auch neun Weidlinge.
Angemeldete Boote: Von Schaffhausen bis zum See
Gesamtzahl 1836 Boote sind rheinaufwärts beim Kanton Schaffhausen inklusive Feuerthalen, beim Kanton Thurgau und in Büsingen (D) gemeldet. Darin sind Boote verschiedener Grösse und mit unterschiedlich starken Antrieben enthalten.
Verbrennungsmotoren 1519
Elektromotoren 37 (9 Weidlinge)
Ohne Motoren 280
Elektromotoren sind in der Diskussion um die «Fifty-fifty»-Initiative ein wichtiges Thema. In der Stadt Schaffhausen wird am 24. September darüber abgestimmt, ob diese Regelung bei der Vergabe der Bootsplätze wieder eingeführt werden soll. Die Regel besagt, dass höchstens die Hälfte der städtischen Bootsliegeplätze mit motorisierten Weidlingen und Booten belegt sein darf. Dabei gilt die Einschränkung auch für Elektromotoren.
Noch sehr wenige E-Motoren
Bei den Booten auf dem Rhein ist der Elektroantrieb noch eine Randerscheinung. Die Zahlen des Schaffhauser Verkehrs- und Schifffahrtsamt, des Konstanzer Schifffahrtsamtes und der Thurgauer Schifffahrtskontrolle sprechen von 1836 registrierten Booten. Davon sind nur 37, oder knapp zweieinhalb Prozent, aller motorisierten Rheinboote mit einem Elektromotor ausgestattet. Die Tendenz ist aber klar steigend. In der Stadt Schaffhausen sind seit der Aufhebung der Fifty-fifty-Beschränkung im April 2016 von den 13 neuen Motoren zwölf elektrisch. So werden solche leisen und geruchsfreien E-Motoren neu oft auch als Zusatzmotor für Stachelweidlinge eingesetzt (siehe SN vom 22. August).
Boote in anderen Gemeinden
Die Stadt Schaffhausen stellt mit ihren 278 Bootsliegeplätzen weniger als einen Drittel der gesamten 947 Liegeplätze bis zum Untersee (siehe Grafik). Weiter kennen die Nachbargemeinden rheinaufwärts solche Regelungen nicht. Einzig Steckborn am Untersee bevorzugt bei der Platzvergabe Segelboote gegenüber Motorbooten. So ist es gut möglich, dass einige Boote von Stadtschaffhausern in den anderen Gemeinden liegen. Dort können die Bootsplätze zum Teil auch untervermietet werden. Einen anderen Weg gehen diejenigen, die ihre Boote auf Anhängern haben und diese nur bei Bedarf einwassern.
Ausser der Stadt Schaffhausen halten die anderen Gemeinden in der Regel nicht fest, wie und ob die Boote an ihren Liegeplätzen motorisiert sind. So hat die Schaffhauser Nachbargemeinde Büsingen gemäss eigenen Angaben 40 gemeindeeigene Liegeplätze. Sie verpachtet diese an Personen, die in der Gemeinde ihren ersten Wohnsitz gemeldet haben und über ein auf ihren Namen zugelassenes Boot verfügen. Gemeindepräsident Markus Möll schätzt: «Derzeit sind mehr als die Hälfte motorlose Boote, aber der Motor ist im Kommen.» Weitere 60 Büsinger Plätze vermietet der deutsche Staat direkt an Private. Da gibt es keine Übersicht über die Antriebe und wer die Eigentümer sind respektive ob diese untervermietet sind. Eine Untervermietung ist aber möglich. Möll sagt: «Diese Bootsplätze werden oft an Schaffhauser vermietet.»
Die Boote der Zürcher Gemeinde Feuerthalen sind im Kanton Schaffhausen gemeldet. Der Grund: Der Rheinabschnitt von der Badi Langwiesen bis zum Wasserkraftwerk gehört ganz zum Kanton Schaffhausen und macht zugleich den grössten Teil des Feuerthaler Zugangs zum Rhein aus. In Feuerthalen werden derzeit neue Regeln erarbeitet. In diesem Zuge kontrolliert die Gemeinde die Bootspfähle und deren Besitzer, um die Daten zu aktualisieren.
Mit einer Sondernutzungskonzession hat die Stadt Stein am Rhein ihre 258 Bootsliegeplätze beim Kanton Schaffhausen gemietet – 20 sind dort für Gäste reserviert.
Zulassung und Fahrausweis Benzin- und Elektromotor gleich behandelt
Jedes Boot auf dem Rhein, Gummischlauchboote und Ähnliches ausgenommen, muss beim zuständigen Strassen- und Schifffahrtsamt registriert werden. Verfügt das Boot über einen Motorantrieb, muss es zusätzlich regelmässig geprüft werden.
Beim Schaffhauser Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt gelten auch Weidlinge mit Elektromotoren als Fahrzeuge mit Maschinenantrieb. Sie werden somit gleich wie Weidlinge mit Verbrennungsmotor behandelt. Beide Motortypen sind zulassungspflichtig und unterliegen der amtlichen Zulassungsprüfung sowie alle drei Jahre der periodischen Nachprüfung beim zuständigen Schaffhauser Amt.
Ab 6 PS Ausweis nötig
Beim Führerausweis gelten auf der Rheinstrecke zwischen der Strassenbrücke Schaffhausen-Feuerthalen und dem Bodensee, inklusive Untersee, die Bestimmungen der Bodensee-Schifffahrtsordnung. Nach dieser braucht es keinen Fahrausweis für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb und einer Leistung von weniger als 6 PS (4,4 kW). Das gilt auch für Elektromotoren. Ist die Motorleistung höher, ist das Schifferpatent Kategorie A notwendig. Für das Befahren der Rheinstrecke ist für diese Kategorie zudem eine zusätzliche Schiffsführerprüfung abzulegen.